36-Jähriger hat WahnerkrankungJoggerin vergewaltigt und erwürgt - Täter muss in Psychiatrie

In einem Wald in Schleswig-Holstein wird eine 21-Jährige Zufallsopfer eines Sexualverbrechens. Der Täter tötet die junge Frau und versteckt ihren Leichnam. Schuldfähig ist der Mann laut Gericht nicht. Wegen seiner Gefährlichkeit kommt er aber dauerhaft in eine Klinik.
Fast acht Monate nach der Vergewaltigung und Tötung einer 21-jährigen Joggerin in einem Waldstück bei Niebüll in Schleswig-Holstein ist der wegen einer Wahnerkrankung schuldunfähige Beschuldigte dauerhaft in die Psychiatrie eingewiesen worden. Das Landgericht Flensburg sah es nach Angaben eines Sprechers als erwiesen an, dass er die Tat beging, dafür allerdings nicht bestraft werden kann. Wegen Gefährlichkeit erfolgte stattdessen eine Einweisung in eine psychiatrische Klinik.
Nach Gerichtsangaben leidet der 36-Jährige krankheitsbedingt an einer völlig verzerrten Realitätswahrnehmung und einem fehlenden Unrechtsbewusstsein. Rechtlich konnte die Tötung der jungen Frau im Juni 2024 deshalb auch nur als Totschlag eingestuft werden, nicht als Mord zur Verdeckung des vorherigen Sexualverbrechens. Für das Ergebnis des Verfahrens spielte dies aber keine Rolle. Der Mann wird nun dauerhaft in einem Fachkrankenhaus untergebracht. Es handelt sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft um einen Deutschen.
Nach Feststellungen des Gerichts handelte es sich bei der 21-Jährigen um ein Zufallsopfer. Der Beschuldigte beobachtete sie demnach beim Joggen im Freien und folgte ihr in einen Wald, wo er sie auf einen Trampelpfad zerrte und zu Boden brachte. Nach der Vergewaltigung erwürgte er sie und verbarg die Leiche im Unterholz.
Die junge Frau wurde von ihren Angehörigen als vermisst gemeldet, nachdem sie sich nicht wie vereinbart bei ihnen gemeldet hatte. Etwa eine Woche nach Entdeckung der Toten wurde der Verdächtige gefasst. Er wurde anhand von DNA-Spuren identifiziert. Bereits seit seiner Festnahme ist der Mann vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht. Gegen ihn wurde in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt.