Panorama

"Wie Bonnie und Clyde""Killer-Paar" muss lebenslang in Haft

18.04.2018, 17:12 Uhr
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Gegen die 38-Jährige ist zusätzlich ein Haftbefehl wegen Mordverdachts ergangen. (Foto: picture alliance / Claus Völker/)

Angeregt von Filmen über Serienkiller und Mörderpaare töten eine 38-Jährige und ihr jüngerer Freund eine Rentnerin in Südhessen. Nun fällt das Urteil: Die beiden müssen lebenslang in Haft.

Im Mordprozess gegen ein Paar hat das Landgericht Darmstadt die beiden Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die 38-Jährige und ihr zehn Jahre jüngerer Ex-Freund vor gut einem Jahr eine Rentnerin in ihrer Wohnung im südhessischen Dieburg erstochen haben.

Angeregt von romantisierten Vorstellungen über Serienmörder und "Killer-Paare" im Internet hätten sie gemeinschaftlich aus Habgier gehandelt. Zudem hätten sie die Arg- und Wehrlosigkeit der 81-Jährigen ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter Volker Wagner.

Schizophrenie, Depressionen und Alkoholabhängigkeit

Das arbeitslose Paar hatte sich Anfang 2017 in einer psychiatrischen Klinik gefunden. Der Angeklagte sei wegen einer schizophrenen Erkrankung behandelt worden, die Frau wegen Depressionen und Alkoholabhängigkeit. Da Liebesbeziehungen zwischen Patienten nicht gestattet sind, hätten sie die Klinik verlassen müssen, seien aber zusammengeblieben. Dabei hätten sie sich regelmäßig Horrorfilme und online die Serie "Killer-Paare" angeschaut und "nach einer Aufwertung ihres erheblich reduzierten Selbstwertgefühls gesucht", sagte Staatsanwalt Nico Kalb zu Beginn des Prozesses im Februar. "Spätestens am Nachmittag des Tattags beschlossen sie, Serienmörder zu werden."

Am Tag nach der Tat besuchten sie die Mutter des Angeklagten in der Nachbarwohnung des Tatorts und sahen den Ermittlungen der Polizei zu. Schließlich flüchteten sie mit dem Auto der 38-Jährigen über Frankreich nach Spanien. Unterwegs hätten sie sich laut Gutachter wie Bonnie und Clyde gefühlt. In der südspanischen Hafenstadt Algeciras wurden sie eine Woche später festgenommen und bald darauf nach Deutschland ausgeliefert.

Haftbefehl wegen Mordverdachts

Die Kammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die für beide Angeklagte lebenslang gefordert hatte. Allerdings entschied das Gericht nicht auf die besondere Schwere der Schuld. Dies hatte die Anklagebehörde für die 38-Jährige gefordert. Sie hatte die Tat im Prozess bestritten, der 28-Jährige hingegen hatte gestanden.

Gegen die Frau ist nach Darstellung der Staatsanwaltschaft zudem am Dienstag vom Amtsgericht Dieburg ein Haftbefehl wegen Mordverdachts ergangen. Sie wird beschuldigt, 2006 in der Schweiz einen Patienten mit einer Überdosis Insulin umgebracht zu haben.

Quelle: uzh/dpa

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