Verwechslung mit sozialem Netzwerk?Kind bot sich wohl selbst zum Verkauf an

Wenn Eltern von ihren Kindern genervt sind, witzeln sie schnell mal, der Nachwuchs sei zu verkaufen. Doch wenn das ernst gemeint ist, tritt die Polizei auf den Plan. Bei einem Fall in NRW scheint es sich um einen Irrtum zu handeln.
Erneut soll in Deutschland ein Kind im Internet zum Verkauf gestanden haben. Allerdings sagte die betroffene Achtjährige aus Löhne in der Nähe von Bielefeld (Nordrhein-Westfalen) bei der Polizei aus, sie habe die Anzeige bei der Webseite shpock.com selbst online eingestellt.
Die Beamten gehen davon aus, dass das Kind das Portal mit einem sozialen Netzwerk verwechselt hat, wie es aus Kreisen der Ermittler hieß. Der "Bild"-Zeitung zufolge stammt das Mädchen aus dem Libanon. Zuvor hatte das "Westfalen-Blatt" berichtet. In der vergangenen Woche hatte ein Mann das Foto des Mädchens auf der Plattform entdeckt und die Polizei eingeschaltet, wie ein Sprecher der Behörde bestätigte. Dem Blatt zufolge sind das Mädchen und seine beiden Geschwister zeitweise vom Jugendamt in Obhut genommen worden, inzwischen aber wieder bei ihrer Familie.
Nach dem Bericht des "Westfalen-Blatts" soll das Gebot zuletzt bei 45.448 US-Dollar (knapp 42.700 Euro) gestanden haben. Allerdings habe der Nutzer, der die Anzeige einstellte, den Angebotspreis selbst ausgewählt, teilte Fabio Tiani, der Sprecher des österreichischen Unternehmens, mit. Auf das Inserat habe es keine Angebote anderer Nutzer gegeben. Normalerweise funktioniert die Webseite als Flohmarkt für Dinge, die man gern loswerden möchte.
5000 Euro für ein Baby
Löhnes Bürgermeister Bernd Poggemöller kritisierte es als "völlig unverständlich", dass sich solche Angebote überhaupt auf Verkaufsplattformen einstellen ließen. "Ich hätte erwartet, dass es eine Kontrolle gibt, die das verhindert", sagte er der Zeitung.
"Natürlich sind derartige Inserate verboten", erklärte "Shpock"-Sprecher Tiani. Es gebe klare Richtlinien, welche Produkte bei Shpock gehandelt werden dürften und welche nicht. Das Angebot sei "offline" genommen und der Account gesperrt worden, nachdem Nutzer darauf aufmerksam gemacht hatten. "Sobald ein Inserat gemeldet wird, überprüfen wir dies und reagieren entsprechend - ähnlich wie es auch andere Plattformen handhaben", sagte Tiani.
Erst im Oktober 2016 war ein Fall bekannt geworden, bei dem ein Vater sein wenige Wochen altes Kind bei einem Kleinanzeigen-Portal zum Verkauf angeboten hatte. Der 28-Jährige wollte für das Mädchen 5000 Euro. Die Anzeige sollte ein "Scherz" sein, die Behörden ermitteln wegen Menschenhandels, der Vater darf keinen unbeaufsichtigten Kontakt mit dem Kind haben.