Überfall auf Großbäckerei Lübecker Räuber zu Sicherungsverwahrung verurteilt
12.01.2024, 20:41 Uhr Artikel anhören
217.000 Euro hatten die vier Angeklagten im April erbeutet.
(Foto: dpa)
Vier Männer überfallen im April 2023 eine Großbäckerei in Lübeck, erbeuten einen sechsstelligen Betrag und fliehen über die Autobahn. Zwei Wochen später werden sie von Spezialeinsatzkräften in Hamburg festgenommen. Die beiden Drahtzieher erhalten nun lange Haftstrafen.
Besonders für einen der vier Angeklagten ist das Urteil ein Schock: Acht Jahre Gefängnis und anschließende Sicherungsverwahrung - so lautete das Urteil des Landgerichts Lübeck. "Ob es tatsächlich zu einer Sicherungsverwahrung kommt, liegt ganz in Ihrer Hand", sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Den 35 Jahre alten Mittäter schickten die Richter für siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis.
Die beiden waren nach Ansicht des Gerichts die Drahtzieher der Tat. Die beiden anderen, jeweils 24 Jahre alten Angeklagten wurden wegen Beihilfe zum schweren Raub zu Haftstrafen von drei Jahren und drei Monaten beziehungsweise zwei Jahren und neun Monaten verurteilt.
Entschuldigungen und Schuldverweigerungen
Die Männer hatten am 12. April 2023 eine Produktionshalle einer Lübecker Großbäckerei überfallen, mehrere Mitarbeiter bedroht und aus einem von drei Tresoren mehr als 217.000 Euro geraubt. "Es tut mir leid und ich bitte die Menschen, die unter den Folgen des Überfalls zu leiden hatten, um Verzeihung", sagte der 28-jährige Hauptangeklagte in seinem Schlusswort. Auch zwei seiner Mitangeklagten entschuldigten sich bei den Mitarbeitern der Bäckerei und der Geldtransportfirma.
Der vierte Angeklagte dagegen blieb dabei, dass er mit der Tat nichts zu tun gehabt habe. Das sah das Gericht anders. "Wir sind überzeugt, dass er die Tat unterstützt hat, indem er etwa eines der Fluchtautos fuhr und den Mittätern half, sich nach der Tat zu verstecken", sagte der Richter. Die Männer waren mit ihrer Beute über die nahe A1 zunächst unerkannt entkommen.
Durch akribische Kleinarbeit - so hatte es ein Fahnder als Zeuge beschrieben - war die Polizei schließlich doch auf die Spur der Angeklagten gekommen. Rund zwei Wochen nach der Tat wurden drei von ihnen schließlich in Hamburg von Spezialkräften der Polizei festgenommen. Der vierte Tatverdächtige hatte sich im Mai der Polizei gestellt.
Morddrohung gegen Mitangeklagten
Für Aufregung im Prozess hatte ein Zwischenfall an einem der ersten Prozesstage gesorgt. Der 35 Jahre alte Angeklagte bedrohte seinen 24 Jahre alten Mitangeklagten mit dem Tode. Als Folge wurde die Polizeipräsenz im Saal massiv verstärkt. Auch bei der Urteilsverkündung wurde jeder Angeklagte von zwei Justizbeamten flankiert. Wegen der Drohung wird sich der 35-Jährige nach Angaben des Gerichts zu einem späteren Zeitpunkt in einem gesonderten Verfahren verantworten müssen.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten Haftstrafen zwischen drei Jahren und acht Jahren und neun Monaten gefordert. Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten Haftstrafen von weniger als zwei Jahren beziehungsweise Freisprüche gefordert. Ein Verteidiger, dessen Mandant zu drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden war, kündigte bereits Revision an.
Quelle: ntv.de, gri/dpa