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Vorfall in Heide Mädchen wegen Misshandlung von 13-Jähriger verurteilt

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Gegen die Jugendlichen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Gegen die Jugendlichen wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

(Foto: dpa)

Es sind verstörende Bilder, die im Februar im Internet auftauchen. Vier junge Mädchen schütten einer 13-Jährigen Cola über die Haare, schlagen und treten sie, bespucken sie, drücken ihr eine Zigarette im Gesicht aus. Jetzt kommt es zum Prozess.

Wegen der Misshandlung und Demütigung einer 13-Jährigen im schleswig-holsteinischen Heide sind vier Mädchen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren zu gemeinnütziger Arbeit und einem Antigewalttraining verurteilt worden. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Meldorf sprach sie nach Angaben einer Gerichtssprecherin in Itzehoe in dem eintägigen Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung, Sachbeschädigung sowie der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen schuldig.

Die Täterinnen hatten die Tat am 21. Februar dieses Jahres mit einem Handy gefilmt, ein mutmaßliches Video des Geschehens kursierte später in sozialen Netzwerken. Nach früheren Angaben wurde das Opfer geschlagen, geschubst und gedemütigt. Außerdem sollen ihm die Täterinnen auch Zigarettenasche und Cola über den Kopf geschüttet sowie ihm Jacke und Smartphone weggenommen haben. Zuvor sollen die Jugendlichen das Mädchen schon über Monate hinweg gemobbt haben. Das Geschehen hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Die Angeklagten wurden laut Gericht jeweils zu 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit und der Teilnahme an einem Antigewalt- und Opferempathietraining verurteilt. Bei Beschuldigten unter 18 Jahren wird das Jugendgerichtsgesetz angewandt, bei dem ein pädagogischer Erziehungsgedanke im Mittelpunkt steht. Dies unterscheidet derartige Verfahren bewusst von Prozessen gegen Erwachsene.

Unmittelbare Konsequenzen

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Der Prozess lief deshalb komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Nach Angaben des Gerichts erklärten drei der vier Angeklagten den Verzicht auf Rechtsmittel, in ihren Fällen sind die Urteile damit bereits rechtskräftig.

Heides Bürgermeister, Oliver Schmidt-Gutzat, begrüßte, dass es in diesem Fall ein beschleunigtes Strafverfahren gab. "Wenn Straftaten begangen werden, dann können die nicht erst in ein oder zwei Jahren behandelt werden", sagt der SPD-Bürgermeister dem NDR. Denn dann erlebe man nicht unmittelbar die Konsequenzen seines Tuns. Das sei nun in diesem Fall anders.

Quelle: ntv.de, sba/AFP

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