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Verlag nahm Geld für Bewertung Magazin darf keine Ärzte-Siegel vergeben

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Die Richter stellten im Landgericht München fest, dass die Verleihung des Prüfsiegels wettbewerbswidrig sei.

Die Richter stellten im Landgericht München fest, dass die Verleihung des Prüfsiegels wettbewerbswidrig sei.

(Foto: picture alliance / Fotostand)

Das Magazin "Focus Gesundheit" veröffentlicht einmal im Jahr eine Ärzteliste, welche Top-Mediziner auszeichnet. Doch diese Bewertung entsteht nicht etwa durch die Erfahrung von Patienten oder eine neutrale Prüfung. Nun schreitet ein Gericht ein.

Die Vergabe von "Ärzte-Siegeln" durch ein Pressemagazin gegen Zahlung von Lizenzgebühren verstößt laut einem Urteil gegen das Irreführungsverbot. Das Landgericht München I gab einer entsprechenden Unterlassungsklage eines Verbraucherschutzverbands statt, wie das Gericht mitteilte. Der Kläger wandte sich gegen den Burda-Verlag, der im Magazin "Focus Gesundheit" unter dem Titel "Ärzteliste" ein Siegel gegen Entgelt an Ärztinnen und Ärzte verleiht. Für eine Lizenzgebühr von 2000 Euro erhalten Ärzte dabei ein Siegel, das sie als Werbung benutzen können und sie unter anderem als "Top Mediziner" auszeichnet.

Nach Ansicht der Richter wird dabei der Eindruck erweckt, dass die ausgezeichneten Ärzte "aufgrund einer neutralen und sachgerechten Prüfung ausgezeichnet wurden". Es entstehe zudem der Eindruck, dass sie eine "Spitzenstellung unter den Ärzten gleicher Fachdisziplin" einnehmen würden.

Verleihung von Siegeln wettbewerbswidrig

Wie die Beklagte aber laut Gericht selber angab, lasse sich die Qualität von Ärzten nicht mit Messgeräten im Testlabor ermitteln und vergleichen. Bei der Empfehlungsliste würden auch subjektive Kriterien berücksichtigt, wie etwa Kollegenempfehlung oder Patientenzufriedenheit.

Die Richter stellten demnach fest, dass die Verleihung des Prüfsiegels wettbewerbswidrig sei. Durch Vergabe der Siegel werde der Bereich des redaktionellen Beitrags in irreführender Weise verlassen und der Eindruck erweckt, es finde eine Bewertung nach objektiven Kriterien statt. Dies verstößt laut Urteil gegen das lauterkeitsrechtliche Irreführungsgebot. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Burda teilte mit, die Empfehlungslisten würden auf Basis einer qualitativ hochwertigen Methodik von einem Expertenteam im Gesundheitssektor erstellt und seien für Patienten eine der wenigen objektiven Informationsquellen. Die Erstellung der Listen und die fortlaufende Optimierung der Methodik seien aufwendig und würden durch die Lizenzierung des Logos in Form der Empfehlungssiegel finanziert.

Quelle: ntv.de, can/AFP/dpa

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