Fünfeinhalb Jahre HaftMann in Gruppe mit Kleinkind gefahren

Ein Mann fährt mit seinen Wagen in eine Gruppe von Menschen. Das soll er laut Ermittlern ganz gezielt getan haben, um seine damalige Lebensgefährtin und deren einjährige Tochter zu treffen. Das Gericht verurteilt ihn nun zu einer mehrjährigen Haftstrafe, aber nicht wegen versuchten Mordes.
Für die Fahrt mit einem Auto in eine Menschengruppe im oberbayerischen Pöcking vor knapp einem Jahr ist der Angeklagte nun zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Angeklagt war er wegen fünffachen Mordversuchs, verurteilt wurde er nun allerdings vor dem Landgericht München II wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Fahrerflucht.
Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im Mai vergangenen Jahres in eine Menschengruppe gefahren zu sein, um seine damalige Lebensgefährtin und deren ein Jahr alte Tochter umzubringen. Er soll mit seinem Auto zielgerichtet mit rund 50 Kilometern pro Stunde auf die beiden zugefahren sein. Das Motiv: Seine Lebensgefährtin soll gegen seinen Willen ein gemeinsames Kind abgetrieben haben. Vier Erwachsene wurden bei der Tat leicht bis mittelschwer verletzt, das Kleinkind erlitt einen Schock.
Die 23-jährige Ex-Freundin des Mannes leidet seit der Tat nach eigenen Angaben unter zwanzigprozentigem Hörverlust auf einer Seite, ist in psychologischer Behandlung und bekommt noch Physiotherapie. Auch der Fahrer selbst musste in der Klinik behandelt werden, nachdem er auf der Flucht mit seinem Wagen gegen einen Baum geprallt war - "in suizidaler Absicht", wie sein Anwalt zum Prozessbeginn sagte.
Der Deutsche war nicht nur wegen versuchen Mordes, sondern auch wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Sachbeschädigung und Fahrerflucht angeklagt. Den Vorwurf des versuchten Mordes hatte die Staatsanwaltschaft allerdings schon im Schlussplädoyer zurückgenommen und zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung forderte zwei Jahre auf Bewährung - das Gericht blieb nun zwischen den beiden Forderungen.