Panorama

Foto im Internet hochgeladenMann muss für zerschnittene Fahne zahlen

31.07.2018, 22:33 Uhr
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Die Deutschlandfahne zu zerschneiden und ein Foto davon ins Internet zu stellen, ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt. (Foto: imago/Ina Peek)

Ein Mann fotografiert eine Deutschlandfahne, bei der der goldene Streifen fehlt, und lädt sie bei Facebook hoch. Eine Verunglimpfung des Staates, urteilt ein Berliner Gericht und verhängt eine Geldstrafe.

Er hat eine zerschnittene Deutschlandfahne an seinem Arbeitsplatz aufgehängt und Bilder der kaputten Flagge ins Internet gestellt. Dafür muss ein 38-Jähriger nun 2500 Euro Strafe zahlen. Der Mann muss 50 Tagessätze zu 50 Euro zahlen, sagte ein Gerichtssprecher. Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sprach den Mann der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole schuldig. Das Verhalten sei nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es.

Der Angeklagte hatte erklärt, er habe im Juni 2016 an der Tür seines Büros eine Deutschlandfahne mit abgetrenntem goldenen Streifen gefunden. Er habe diese fotografiert und gepostet, gab er zu. Die Veröffentlichung hatte er mit dem Kommentar versehen, dass man "ein Zeichen setzen" und den goldenen Streifen entfernen solle. "CutTheGold" habe er geschrieben, so die Anklage. Er habe "Verachtung für die mit der Flagge symbolisierte staatliche Ordnung zum Ausdruck bringen wollen".

Ein Facebook-Nutzer hatte Anzeige erstattet. Angeklagt war der 38-Jährige auch, weil er die Fahne zerstört haben sollte. Dies war dem Angeklagten nach Ansicht der Richterin aber nicht nachzuweisen. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Eine schwarz-rote Fahne aufzuhängen, sei nicht strafbar, sagte sie. Die Anwältin kündigte Rechtsmittel an.

Quelle: cam/dpa/AFP

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