Urteil ist rechtskräftig Messerstecher von Würzburg muss in Psychiatrie
04.08.2022, 11:10 Uhr
Gutachter stufen den Mann als schuldunfähig ein.
(Foto: picture alliance/dpa)
Ein Mann sticht in der Würzburger Innenstadt wahllos mit einem Messer auf Fußgänger ein. Drei Menschen sterben nach dem Angriff, neun weitere werden verletzt. Innere Stimmen hätten dem paranoid schizophrenen Mann die Tat befohlen, heißt es im Gutachten. Nun muss er dauerhaft in die Psychiatrie.
Das Urteil gegen den für den Tod von drei Frauen verantwortlichen Messerangreifer von Würzburg ist rechtskräftig. Es seien keine Rechtsmittel eingelegt worden, teilte das Landgericht in der bayerischen Stadt mit. Damit wird der 32 Jahre alte Mann dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Gutachter stuften den aus Somalia stammenden Angeklagten in dem seit April laufenden Verfahren wegen einer paranoiden Schizophrenie als schuldunfähig ein. In der vergangenen Woche erging das Urteil gegen ihn.
Der Mann hatte im Wahn am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt drei Frauen mit einem Messer getötet. Außerdem versuchte er, zehn weitere Menschen zu töten. Neun von ihnen wurden verletzt, darunter ein damals 11-jähriges Mädchen und ein 16-Jähriger.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte den Mann unter anderem des dreifachen Mordes und versuchten Mordes beschuldigt. Das Sicherungsverfahren fand aus Platzgründen in einer Veranstaltungshalle in Estenfeld bei Würzburg statt.
"Heimtückisch und aus Hass"
Laut zweier unabhängig voneinander erstellter Gutachten ist der Flüchtling aus Somalia paranoid schizophren und hörte Stimmen, die ihm die Tat befohlen hätten. Solange die Erkrankung des Mannes, paranoide Schizophrenie, fortbesteht und er als gefährlich eingestuft wird, ist eine Freilassung aus der Psychiatrie ausgeschlossen.
"Der Beschuldigte wählte die Geschädigten willkürlich aus", hatte Oberstaatsanwältin Judith Henkel in ihrem Schlusswort gesagt. Der Somalier habe heimtückisch und aus Hass auf Deutschland gehandelt, wo er sich ungerecht behandelt und vom Geheimdienst verfolgt gefühlt habe. Stimmen in seinem Kopf hätten den Mann zu der Tat ermutigt. "Seine Absicht war es, so viele Menschen wie nur möglich (...) zu töten." Hinweise auf ein politisches Tatmotiv oder Frauenfeindlichkeit hätten sich nicht ergeben.
Quelle: ntv.de, can/AFP