Edda heißt jetzt WilmaMops-Käuferin klagt wegen Betrugs

Das Schicksal einer von Staats wegen gepfändeten und über Ebay versteigerten Mops-Hündin beschäftigt die Justiz: Die neue Besitzerin sieht den Hund als Mängelware und klagt wegen Betrugs. Und die Hündin? Heißt jetzt nicht mehr Edda.
Mops Edda wird ein Fall fürs Gericht: Die Käuferin der schwarzen Hündin verklagt nun die westfälische Stadt Ahlen, die das Tier erst gepfändet und dann über einen privaten Ebay-Account versteigert hatte. "Mein Anwalt hat die Klage an Weiberfastnacht rausgeschickt", sagte Michaela Jordan. Die 52-Jährige will den Kaufpreis und die Tierarztkosten erstattet bekommen. Zudem habe sie Strafanzeige wegen Betrugs gegen die Stadt gestellt, erläutert die Polizeibeamtin aus Wülfrath bei Wuppertal: "Ich bin entsetzt und fassungslos über das Vorgehen der Stadt."
Der Mops war nach Angaben der Stadt aus einer Familie in Ahlen gepfändet worden, da diese hohe Schulden bei der Kommune gehabt habe. Der Erlös sei in die Stadtkasse geflossen. Jordan sagte, sie habe das Tier Anfang Dezember für 690 Euro gekauft. Der Mops - den die neue Halterin in "Wilma" umtaufte - sei als gesund, geimpft, entwurmt, ärztlich untersucht und "mit Stammbaum" angepriesen worden. "Das war alles gelogen", sagte die neue Besitzerin. Die Hündin sei nicht untersucht, nicht geimpft, voller ansteckender Würmer gewesen und hätte ohne Operationen wohl ihr Augenlicht auf einer Seite verloren.
Auf einen Vorschlag der Stadt, Pfändung und Verkauf des Hundes rückabzuwickeln, wollte Eddas neue Besitzerin nicht eingehen. Dieses Angebot hatte Ahlens Bürgermeister auf der städtischen Homepage gemacht. "Hier hat jemand aus unserer kreativen Verwaltung vielleicht eine Idee zu viel gehabt", heißt es dort. Bürgermeister Alexander Berger habe entschieden, "dass die Stadt Ahlen bereit ist, die Pfändung eines Hundes und den von einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung über Ebay getätigten Verkauf des Tieres ohne Anerkennung einer Rechtspflicht rückabzuwickeln."
Der Fall hatte der Stadt massive Kritik eingetragen. Das nordrheinwestfälische Innenministerium bezeichnete Pfändung und Verkauf als vorschriftswidrig. Haustiere könnten nur in Ausnahmenfällen gepfändet werden. Und selbst dann dürften sie nicht auf einem privaten Ebay-Account versteigert werden, teilte das Ministerium mit. Ob der Mops im Falle einer Rückabwicklung seinen alten Namen wieder bekommt? Möglicherweise wird auch diese Frage das Gericht beschäftigen.