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"Schlichtweg nicht hinnehmbar""Nur an Deutsche": Vermieter zahlt Strafe

10.12.2019, 11:13 Uhr

Ein Gericht in Augsburg verurteilt einen Vermieter zu einer Geldstrafe, weil er nicht an Ausländer vermietet - was dieser offen zugegeben hatte. Ein Einzelfall? Keineswegs. Das Problem dahinter ist viel größer.

Wegen Diskriminierung eines Mietinteressenten muss ein Wohnungseigentümer 1000 Euro Entschädigung an den aus Afrika stammenden Mann zahlen. Das Amtsgericht Augsburg entschied zudem, dass der Vermieter nicht noch einmal ein Inserat mit einer Formulierung aufgeben dürfe, wonach er nur "an Deutsche" vermiete. Ansonsten droht dem Eigentümer ein hohes Ordnungsgeld. Das Gericht gab damit der Klage des aus Burkina Faso stammenden Interessenten vollständig statt. "Diese offene Benachteiligung von Ausländern ist schlichtweg nicht hinnehmbar", sagte Richter Andreas Roth (Az: 20 C 2566/19).

Der Mietinteressent hatte in dem Prozess berichtet, dass bereits das erste Telefonat von dem Vermieter beendet wurde, als klar war, dass er einen Migrationshintergrund habe. Der Wohnungseigentümer hatte eingeräumt, dass er nur an deutsche Staatsangehörige vermieten wolle. Der 81-Jährige begründete dies damit, dass er in seinem Haus einmal Ärger mit einem angeblich türkischen Drogendealer gehabt habe.

"Verbrechen und Vergehen werden von Menschen begangen, nicht von Staatsangehörigen", sagte der Richter dazu. In der Vergangenheit hatten schon andere Gerichte Ausländern Schadenersatz zugesprochen, wenn sie bei Wohnungsvermietungen wegen ihrer Herkunft abgewiesen worden waren. Nach Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes fühlen sich etwa 70 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert.

Deutschlandweit bekanntes Problem

Diskriminierung von Menschen mit ausländischen oder ausländisch klingenden Namen ist Studien zufolge weit verbreitet auf dem deutschen Mietmarkt. Das zeigte etwa eine Erhebung im Auftrag des Bayerischen Rundfunks und des "Spiegel" von 2017. Dafür waren rund 8000 Vermieter angeschrieben worden. "Besonders hart trifft es Wohnungssuchende mit türkischer oder arabischer Herkunft. In jedem vierten Fall, in dem ein Deutscher eine Einladung zu einer Besichtigung erhält, werden sie übergangen", heißt es in der Studie, aus der der Berliner Mieterbund zitiert.

Demnach haben es ausländische Bewerber um eine Wohnung in München und Frankfurt am schwersten - beides sind Städte mit einem besonders umkämpften Mietmarkt. In Leipzig und Magdeburg sei die Benachteiligung am geringsten. In Berlin haben Menschen ohne deutschen Namen laut der Studie 25 Prozent geringere Chancen, eine Wohnung zu bekommen. Auch die Bundesregierung hat dazu eine Studie herausgegeben. Demnach fühlten sich fast 70 Prozent der Menschen mit Migrationshintergrund bei der Wohnungssuche diskriminiert. Sie leben seltener in Eigentumswohnungen, dafür häufiger in Sozialwohnungen und zahlen im Durchschnitt mehr Miete.

Quelle: vpe/dpa

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