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24-Jährige "leidet massiv" Polizei musste Ehefrau des Mannheimer Messerangreifers schützen

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Der 25-jährige Täter hatte am 31. Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt.

Der 25-jährige Täter hatte am 31. Mai 2024 auf dem Mannheimer Marktplatz fünf Teilnehmer einer Kundgebung sowie einen Polizisten mit einem Messer verletzt.

(Foto: picture alliance/dpa)

Am 31. Mai 2024 tötet Sulaiman A. auf dem Mannheimer Marktplatz den Polizisten Rouven Laur und verletzt fünf weitere Menschen. Den Preis für die Tat bezahlt die Ehefrau des Afghanen: Sie wird bedroht und benötigt Polizeischutz. Vor Gericht möchte sie dennoch aussagen.

Die Ehefrau des Angeklagten im Prozess nach dem tödlichen Messerangriff auf dem Mannheimer Marktplatz ist nach der Tat bedroht worden. "Die Zeugin leidet massiv seit der Tat an den Folgen der Tat", sagte ihr Anwalt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. "Sie war auch bestimmten Drohungen ausgesetzt. Es gab Polizeischutz." Die 24-Jährige wollte in dem Verfahren aussagen.

Sulaiman A. ist unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft hat der mittlerweile 26-jährige Angeklagte am 31. Mai 2024 bei dem Angriff in Mannheim sechs Menschen mit einem Messer verletzt: fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bürgerbewegung Pax Europa (BPE) sowie den 29-jährigen Polizisten Rouven Laur. Der Beamte starb zwei Tage später an seinen schweren Verletzungen.

Der Angeklagte ist Familienvater

Der Afghane hatte mit Frau und zwei kleinen Kindern bis zur Tat im hessischen Heppenheim gelebt - rund 35 Kilometer nordöstlich von Mannheim. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe.

Der Bundesanwalt geht davon aus, dass Sulaiman A. Sympathien für die Terrormiliz Islamischer Staat hegt. Dies hat der Angeklagte auch vor Gericht bestätigt. Laut Bundesanwalt sei er schließlich zur Überzeugung gelangt, dass es nicht nur legitim, sondern seine religiöse Pflicht sei, vermeintlich Ungläubige zu töten.

Das Verfahren wird wahrscheinlich schneller enden als geplant. Die Beweisaufnahme des Senats könne unter Umständen Ende kommender Woche abgeschlossen werden, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgart. Anwälten zufolge könnte ein Urteil dann nach der Sommerpause am 15. September verkündet werden. Dazu wollten sich das Gericht und die Bundesanwaltschaft jedoch nicht äußern. Der Prozess begann im Februar.

Quelle: ntv.de, mbr/dpa

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