Panorama

Mordmotiv Rassismus?Prozess gegen "Lasermann" eröffnet

13.12.2017, 14:26 Uhr
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In Schweden schoss der Angeklagte auf elf Einwanderer - zehn überlebten schwer verletzt. (Foto: imago/Jan Huebner)

Mord verjährt nicht - deshalb steht nahezu 25 Jahre nach dem Tod einer Frankfurterin der mutmaßliche Täter vor Gericht. Der Schwede ist bereits seit 1994 in seiner Heimat wegen Mordes an Einwanderern in Haft. Wegen seiner Mordwaffe ist er als "Lasermann" bekannt.

Mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem gewaltsamen Tod einer Garderobenfrau hat in Frankfurt am Main der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64 Jahre alten John Ausonius, der als "Lasermann" bekannt wurde, Mord vor. Der Schwede soll die Frau im Februar 1992 aus unmittelbarer Nähe mit einem Kopfschuss getötet haben und anschließend mit ihrer Handtasche auf dem Fahrrad geflohen sein. Zuvor soll die Frau ihm angeblich ein elektronisches Notizbuch gestohlen haben. Die Anklage wirft dem 64-Jährigen heimtückischen Mord vor.

Der Verteidiger des Schweden beantragte am ersten Prozesstag am Frankfurter Landgericht, das Verfahren einzustellen. Er sah das Recht seines Mandanten verletzt, dass der Fall "innerhalb angemessener Zeit" verhandelt werde. Die deutsche Justiz habe erst 23 Jahre nach den ersten Ermittlungen gegen den Beschuldigten von Schweden die Auslieferung beantragt.

In seiner Heimat saß Ausonius bereits seit 1994 als verurteilter Mörder in Haft. Mit Hilfe einer Laser-Zielvorrichtung schoss er dort auf dunkelhäutige Einwanderer - weshalb er in der schwedischen Boulevardpresse als "Lasermann" bezeichnet wurde. Nach eigener Aussage vor dem Frankfurter Gericht handelte Ausonius aber nicht aus den ihm vorgeworfenen rassistischen Motiven, sondern um die Polizei von den Ermittlungen nach mehreren Banküberfällen abzulenken. Mit diesen Banküberfällen finanzierte der Mann seine Besuche in Spielcasinos. Zu dem ihm vorgeworfenen Mord in Frankfurt machte der Angeklagte keine Aussagen. In fließendem Deutsch schilderte er stattdessen seinen Lebensweg, der vor allem von Schulden und der Jagd nach schnellem Geld geprägt gewesen sei.

Ausonius war im vergangenen Jahr auf Betreiben der Frankfurter Staatsanwaltschaft ausgeliefert worden. Sein Verteidiger wies darauf hin, dass durch die späte Wiederaufnahme der Ermittlungen bereits bestehende Haftlockerungen seines Mandanten wie regelmäßige Ausgänge wieder gestrichen worden seien. Dabei seien keine neuen Beweise und Indizien hinzugekommen, heißt es in der Begründung zum Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Der 64-Jährige sitzt seit 2016 wieder in Untersuchungshaft. Seine Haft in Schweden wurde dafür unterbrochen. Der Prozess wird am kommenden Dienstag fortgesetzt.

Quelle: ftü/dpa

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