Panorama

Millionenumsätze mit Oldtimern Prozess um Porsche-Klassiker endet mit Bewährungsstrafe

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Porsche sah sein Logo missbraucht.

Porsche sah sein Logo missbraucht.

(Foto: Christoph Schmidt/dpa)

Ein aufsehenerregender Prozess geht mit einer Bewährungsstrafe zu Ende: Der Geschäftsführer einer auf die Instandsetzung von Rennsport-Oldtimern spezialisierten Firma wird unter anderem wegen Betrugs verurteilt. Nebenkläger Porsche dürfte zufrieden sein.

In einem Prozess um gefakte Oldtimer hat das Landgericht Aachen einen Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Der Geschäftsführer einer auf die Instandsetzung von Rennsport-Oldtimern spezialisierten Firma wurde wegen Betrugs, Urkundenfälschung und der Verletzung von Markenrechten schuldig gesprochen. Demnach hatte er vor allem historische Rennwagen von Porsche nachgebaut und dann als Originale verkauft.

Laut Urteil hatte der Mann unter anderem für die Fahrzeugzulassung gefälschte Papiere beim Straßenverkehrsamt vorgelegt. Zudem habe er Porsche-Logos an den umgebauten Fahrzeugen angebracht, ohne dass das Einverständnis des Unternehmens vorlag, wie eine Gerichtssprecherin erläuterte. In einem Fall habe er einen Käufer über die Historie des Fahrzeugs getäuscht. Einzelne Autos seien für mehrere Millionen Euro verkauft worden. Die Firma Porsche war in dem Prozess Nebenkläger, das Unternehmen will die verkauften Wagen einziehen lassen.

Der Prozess hatte ursprünglich bereits vor fast drei Jahren begonnen, wurde wegen einer Erkrankung des Angeklagten aber unterbrochen und im Februar neu gestartet. Die Verfahren gegen zwei Mitangeklagte waren gegen Geldauflagen eingestellt worden.

Einer der beiden Mitangeklagten war der ehemalige Rennfahrer Jürgen Barth, der 1977 in einem Porsche 936 Spyder das legendäre 24-Stunden-Rennen von Le Mans für Porsche gewann. Barth war jahrzehntelang für Porsche tätig, laut dem "Handelsblatt" standen Ermittler bei der Durchsuchung seines Wohnhauses "vor dem größten Porsche-Spezialarchiv der Welt". Gegen die Zahlung von 750 Euro war das Verfahren gegen Barth eingestellt worden. Barth hatte sich stets als unschuldig bezeichnet und die Geldauflage ausdrücklich unter Verweis auf prozessökonomische Gründe akzeptiert. Der ehemalige Rennfahrer hatte das Verfahren gegen ihn als "Sauerei" bezeichnet.

Quelle: ntv.de, ter/dpa

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