Panorama

Tödlicher Unfall in FreizeitparkProzess um Tod einer Elfjährigen beginnt

15.03.2016, 17:53 Uhr
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Ortstermin in Haßloch: Zum Auftakt des Prozesses treffen sich alle Beteiligten und Justiz am Ort des Geschehens. (Foto: dpa)

Im August 2014 will eine Mutter mit ihrem Kind einen unbeschwerten Tag im Holiday Park verbringen. Am Ende des Tages ist das Mädchen tot. Nun muss sich unter anderem ein 22-jähriger Student vor Gericht verantworten.

Ein Polizeisiegel auf der Einlasstür des Karussells erinnert auch 19 Monate nach dem tödlichen Unfall an die Tragödie im Holiday Park im pfälzischen Haßloch. Am 15. August 2014 starb hier ein elfjähriges Mädchen - überrollt von den Rädern des Fahrgeschäfts "Spinning Barrels" (drehende Fässer), in das es mit seiner Mutter hatte einsteigen wollen.

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Das mittlerweile stillgelegte Fahrgeschäft "Spinning Barrels" (drehende Fässer). (Foto: dpa)

Seit Dienstag befasst sich das Amtsgericht im nahen Neustadt an der Weinstraße mit der Frage, wer die Schuld an dem Unglück trägt. Angeklagt sind drei Männer, die damals alle in den Diensten des Freizeitparks standen. Für einen Ortstermin sind sie mit den Eltern des Kindes und einer Schar Juristen an den Ort des Geschehens zurückgekehrt. Bei Regen und Temperaturen um vier Grad versucht die 34-jährige Mutter, sich zu erinnern - oft aber geht ihr Blick nur ins Leere. Sie findet nach eigenen Worten keinen Trost. "Es gibt nichts, das mich nicht daran erinnert", sagt sie. Sie wirft der Parkleitung Sicherheitsmängel vor.

Der gatterartigen Einlasspforte, die heute das Polizeisiegel trägt, kommt bei dem Fall besondere Bedeutung zu. Die Mutter sagt aus, dass sie offen war, als sie mit ihrer Tochter hindurchging, um auf eine der drei Plattformen des Fahrgeschäfts zu steigen. Das hätte zu diesem Zeitpunkt - wenige Augenblicke vor dem Start der Anlage - aber nicht mehr sein dürfen. Schuld ist aus Sicht von Staatsanwalt Torsten Lenz ein 22-jähriger Student, der das Fahrgeschäft damals bediente. Der junge Mann behauptet nach Angaben seines Anwalts aber, dass er die Türe zuvor geschlossen hatte.

Ortstermin bringt keine Klarheit

Der Ortstermin vermag in dieser Frage zunächst keine Klarheit zu bringen. Auf der Anlage, die von einer großen Kuppel aus Plastikfolie überwölbt wird, erörtern die Juristen die Frage, ob das Fahrgeschäft bei geöffneter Tür überhaupt anfahren konnte. Bei Tests sei das anfangs nicht so gewesen, aber irgendwann dann doch, sagt ein 64-jähriger Sachverständiger des TÜV Rheinland, der die Anlage nach dem Unglück prüfte. Später habe man an den Sensoren der Türe einen Wackelkontakt entdeckt. "Das hat wahrscheinlich daran gelegen."

Der Fachmann will aber auch nicht ausschließen, dass die Sensoren beschädigt wurden, als er und ein Polizist probeweise versuchten, die geschlossene Türe gewaltsam aufzudrücken. Die Anlage selbst ist nicht in Betrieb. Nach der Freigabe durch die Behörden habe man aus Pietätsgründen darauf verzichtet und sie dann verkauft, sagt ein Parksprecher. Wegen des Prozesses steht sie noch hier - verdeckt von einer Palisadenwand, vor der vom kommenden Samstag an die neue Saison des Parks beginnt.

Wurde 22-Jähriger nicht richtig eingewiesen?

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 22-Jährigen außerdem vor, dass er nicht durchgesagt habe, dass die Fahrt gleich losgeht. Dafür soll ein 30-Jähriger verantwortlich sein, der den 22-Jährigen einwies. Nach Angaben seines Anwalts hat er mehrere Hundert solcher Einweisungen vorgenommen. Das könne auch beim 22-Jährigen erfolgt sein - "es ist aber nicht mehr möglich, nachzuvollziehen, in welchem Fahrgeschäft das war", sagt sein Anwalt.

Wie auch die anderen bedauert der 30-Jährige den Tod des Kindes. "Er bestreitet aber ausdrücklich, selbst schuldhaft gehandelt zu haben", sagt der Anwalt. Ein ebenfalls angeklagter Parkmanager (41), der für die Kontrolle des 22-Jährigen zuständig war, betont, nach der Darstellung des Studenten habe dieser alles richtig gemacht - er könne sich den Hergang nicht erklären.

Die Mutter, deren Beziehung zum Vater nach dem Tod des Kindes in die Brüche ging, sieht in den Männern ohnehin nicht die Hauptschuldigen. "Die Schuld liegt nicht bei denen, die kommt von ganz oben", sagt sie mit Blick auf das Thema Sicherheit. Der Parksprecher will sich zu den Vorwürfen mit Verweis auf das laufende Verfahren nicht äußern.

Quelle: ntv.de, Jasper Rothfels, dpa

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