Eilantrag in Köln Schönbohm zieht gegen Arbeitsverbot vor Gericht
04.11.2022, 17:50 Uhr
"Der Eilantrag ist am vergangenen Montag hier eingegangen", bestätigte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Köln.
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BSI-Präsident Schönbohm steht wegen mangelnder Distanz zu russischen Geheimdienstkreisen in der Kritik. Dies hatte Jan Böhmermann zuvor in der Sendung "ZDF Magazin Royale" thematisiert. Gegen seine Abberufung durch das Innenministerium will er sich nun juristisch wehren.
Der Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, wehrt sich juristisch gegen das Verbot von Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der SPD, seine Dienstgeschäfte auszuüben. Das zuständige Verwaltungsgericht Köln bestätigte den Eingang eines entsprechenden Eilantrags des 53-Jährigen auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. "Der Eilantrag ist am vergangenen Montag hier eingegangen", sagte eine Gerichtssprecherin.
Der "Spiegel" hatte zuerst berichtet. Das Bundesinnenministerium (BMI) sei vom Gericht aufgefordert worden, innerhalb von zwei Wochen eine Stellungnahme dazu abzugeben, erläuterte die Sprecherin. Dem "Spiegel" zufolge weist Schönbohm in einem etwa 50-seitigen Schreiben seiner Anwälte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück.
Das BMI hatte Schönbohm am 18. Oktober die Führung seiner Dienstgeschäfte mit sofortiger Wirkung untersagt und dies mit einem gestörten Vertrauensverhältnis begründet. Zudem stand Schönbohm unter anderem wegen Kontakten zum umstrittenen Verein "Cyber-Sicherheitsrat Deutschland" in der Kritik, dem Verbindungen zu russischen Geheimdiensten nachgesagt werden. Dies hatte auch Jan Böhmermann zuvor in der Sendung "ZDF Magazin Royale" thematisiert.
Quelle: ntv.de, lar/dpa