Missbrauchsfall von StaufenSchweizer Täter muss mehrere Jahre in Haft

Zwei Jahre lang wird ein Neunjähriger von seiner Mutter und dessen Lebensgefährten im Darknet für Vergewaltigungen angeboten. Mehrere Männer nutzen die Gelegenheit und vergehen sich an dem Kind. Nun steht ein weiterer Täter vor Gericht.
Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes aus Staufen bei Freiburg ist ein 37 Jahre alter Mann aus der Schweiz zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgericht Freiburg Sicherungsverwahrung an. Der Mann bleibe so nach Absitzen seiner Haftstrafe hinter Gittern, erklärte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Außerdem muss der Verurteilte 14.000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Der gelernte Maurer aus dem Kanton St. Gallen hatte zugegeben, den heute neun Jahre alten Jungen dreimal vergewaltigt und dafür Geld gezahlt zu haben. Der arbeitslose Mann war laut Gericht jeweils mehr als 200 Kilometer aus der Schweiz nach Staufen bei Freiburg gereist, um sich an dem Jungen zu vergehen.
Das Opfer war mehr als zwei Jahre lang im Darknet angeboten und Männern aus dem In- und Ausland gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden. Seine 48-jährige Mutter und ihr 39-jähriger Lebensgefährte haben dies eingeräumt, beide stehen seit Mitte Juni in Freiburg vor Gericht. Der Lebensgefährte ist bereits wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraft. Er durfte sich Kindern nicht nähern und stand unter sogenannter Führungsaufsicht. Dennoch lebte er den Angaben zufolge bei der Frau und ihrem Kind.
Die Ermittlungen gehen weiter
Es gibt in dem Fall insgesamt acht Tatverdächtige. Die Mutter des Kindes und der Lebensgefährte sind dabei die Hauptbeschuldigten. Vergangenen Freitag war in dem Fall erst ein 44-Jähriger zu acht Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte den Partner der Mutter über das Darknet kontaktiert und gefragt, ob er das Kind missbrauchen und töten könne. Doch zu der Tat kam es nicht mehr, vorher ging der Mann der Polizei ins Netz.
Konkrete Hinweise auf strafrechtlich relevante Versäumnisse von Behörden und Gerichten habe die Staatsanwaltschaft bislang nicht, sagte der Sprecher. Es werde jedoch weiter ermittelt. Zudem werde das Ende aller Strafprozesse in dem Fall abgewartet. Aus den Prozessen könnten sich neue Erkenntnisse ergeben.