Panorama

Mann in Augsburg getötet Sechs Beschuldigte kommen frei

Im Fall des gestorbenen Augsburger Feuerwehrmanns wird wegen Totschlags ermittelt.

Im Fall des gestorbenen Augsburger Feuerwehrmanns wird wegen Totschlags ermittelt.

(Foto: dpa)

In Augsburg stirbt ein 49-jähriger Feuerwehrmann nach einem Angriff durch sieben Jugendliche. Ein 17-Jähriger und fünf mutmaßlichen Mittäter müssen in U-Haft. Nach einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde kommen die Beschuldigten auf freien Fuß.

Nach einer tödlichen Auseinandersetzung am Nikolaustag 2019 in Augsburg ist gegen einen 17-Jährigen unrechtmäßig Haftbefehl erlassen worden. Das Bundesverfassungsgericht rügt in einer veröffentlichten Entscheidung den vom Oberlandesgericht München (OLG) auf Antrag der Augsburger Staatsanwaltschaft erlassenen Haftbefehl. Das OLG ordnete daraufhin umgehend die Freilassung des 17-Jährigen an.

Die Staatsanwaltschaft kündigte wenige Stunden später an, dass nicht nur der 17-Jährige aus der Untersuchungshaft komme, die weiteren fünf mutmaßlichen Mittäter würden "aus Gleichbehandlungsgründen" ebenfalls freigelassen. Nur der Hauptbeschuldigte, ein ebenfalls 17 Jahre alter Jugendlicher, müsse wegen Verdachts des Totschlags in U-Haft bleiben.

Der Anwalt von einem der mutmaßlichen Mittäter, Felix Dimpfl, hatte gegen den Haftbefehl Verfassungsbeschwerde eingelegt, die Richter in Karlsruhe gaben ihm Recht. Der 17-Jährige sei "in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person verletzt", befanden die Bundesrichter. Verteidiger Dimpfl zeigte sich mit der Entscheidung sehr zufrieden: "Ich war der festen Überzeugung, dass es so nicht geht wie in Augsburg", sagte er.

Ein 49-jähriger Feuerwehrmann war Anfang Dezember nach einem Weihnachtsmarktbesuch erschlagen worden. Den privaten Ausflug unternahm er mit seiner Frau und einem befreundeten Paar. Auch der Mann des anderen Paars wurde schwer verletzt. Unter Verdacht geriet eine Gruppe von sieben Jugendlichen. Gegen den 17-Jährigen, der erfolgreich in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegte, wird wegen des Verdachts der Beihilfe zum Totschlag und der gefährlichen Körperverletzung ermittelt. Es handelt sich nicht um den mutmaßlichen Haupttäter.

Keine "schlüssige Darstellung einer konkreten Tat"

Nachdem das Amtsgericht zunächst Haftbefehle erlassen hatte, hob das Landgericht diese kurz vor Weihnachten gegen sechs Jugendliche wieder auf. Wenige Tage später ordnete aber das Oberlandesgericht München erneut U-Haft an, weil es bei allen sechs Beschuldigten einen dringenden Tatverdacht sah. Dagegen richtete sich die Verfassungsbeschwerde des 17-Jährigen, dem eine aus drei Richtern bestehende Kammer des Karlsruher Gerichts stattgab.

Der Beschluss des Oberlandesgerichts genügt nach Ansicht der Verfassungsrichter den Vorgaben zum erforderlichen dringenden Tatverdacht nicht. Die Ausführungen des Gerichts ließen die "erforderliche Begründungstiefe" vermissen. Es fehle auch eine "schlüssige Darstellung einer konkreten Tat" des Jugendlichen. Das Oberlandesgericht hätte "anstelle einer rein gruppenbezogenen Gesamtbetrachtung eine konkrete Tatbeteiligung jedes einzelnen Beschuldigten" darlegen und begründen müssen.

Quelle: ntv.de, mba/AFP

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