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Murmel? Morax? Darkness? Nyx? Wie Menschen heißen wollen - und was beim Standesamt nicht durchgeht

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Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Aber Murmel - ist das erlaubt?

Das Selbstbestimmungsgesetz erleichtert es trans-, intergeschlechtlichen und nichtbinären Personen, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen ändern zu lassen. Aber Murmel - ist das erlaubt?

(Foto: picture alliance/dpa)

Ein neues Gesetz macht es Menschen leichter, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen ändern zu lassen. Bei den selbstgewählten Namen geht es mitunter sehr ausgefallen zu - wird es zu arg, werden sie nicht genehmigt. Jekyll und Tikosh etwa sind erlaubt. Welche Richtlinien gelten da?

Seit mehr als einem halben Jahr können Menschen unkomplizierter ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt ändern lassen - und müssen in vielen Fällen einen neuen offiziellen Vornamen auswählen. Es sind besonders fantasievolle Namen darunter wie etwa Nyx, Jekyll, Darkness oder Murmel, wie die Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS), Andrea Ewels, berichtet. Die GfdS berät Standesämter in Zweifelsfragen.

Das seit 1. November 2024 geltende Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) regelt, dass Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung im Personenstandsregister geändert werden können - ohne Gutachten, ärztliche Bescheinigungen oder richterliche Beschlüsse. Nach der Anmeldung gilt eine dreimonatige Wartefrist.

Oft selbst erfunden oder Spitzname

Im Allgemeinen könnten die meisten neuen Namen genehmigt werden, sagt Ewels. "Allerdings ist die Anzahl der Problemfälle - also jener Namen, die wir nicht bestätigen können - deutlich höher als bei den Namen für Neugeborene." Während bei Neugeborenen etwa 90 Prozent der Namen bestätigt werden könnten, liege die Quote bei den SBGG-Namen bei etwa 60 bis 70 Prozent.

"Das liegt daran, dass Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern lassen möchten, oft selbst einen neuen Namen erfinden oder einen Spitznamen beziehungsweise Alltagsnamen verwenden, den sie bereits zuvor getragen haben", erklärt Ewels. "Diese Namen haben häufig keinen klassischen Vornamenscharakter oder können sogar negative Assoziationen hervorrufen."

Name darf Wohl des Menschen nicht gefährden

Demnach hat die GfdS unter anderem Nyx, Jekyll, Morax, Tikosh oder Dakota bestätigt. Namenswünsche wie Skeleton, Darkness, Pixel und Murmel hätten leider abgelehnt werden müssen, sagt Ewels. Für Vornamen von Erwachsenen gälten die gleichen Richtlinien wie für Neugeborene. Unter anderem darf ein Name seinen Träger nicht der Lächerlichkeit preisgeben.

"Ein weiterer Punkt ist, dass manche Personen, die ihren Geschlechtseintrag von weiblich auf männlich oder umgekehrt ändern, ihren geschlechtsspezifischen Namen gern beibehalten möchten", ergänzt Ewels. "Das ist jedoch nur möglich, wenn sie den Eintrag auf divers ändern oder den Eintrag ganz streichen lassen."

Die GfdS bekommt den Angaben zufolge etwa 15 bis 20 Vornamensanfragen pro Woche, darunter sind etwa 5 bis 8 von Personen, die ihren Geschlechtseintrag ändern wollen und damit einhergehend auch den Vornamen ändern müssen.

Quelle: ntv.de, abe/dpa

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