Automaten-Betreiber muss zahlen Spielsüchtiger erhält Millionenbetrag zurück
22.10.2018, 21:30 Uhr
2,5 Millionen Euro bekommt ein Spielsüchtiger in Österreich zurück.
(Foto: picture alliance / dpa)
Ein Mann verzockt gut zwei Millionen Euro. Vor Gericht kann er nachweisen, dass er wegen seiner Spielsucht nicht geschäftsfähig war. Deswegen muss ein Automaten-Betreiber die Summe samt Zinsen zurückzahlen. Der Konzern geht gegen das Urteil vor.
Er verzockte sein Vermögen an Glücksspielautomaten, nun erhält er die Summe plus Zinsen zurück: Ein spielsüchtiger Österreicher hat erfolgreich gegen den Automaten-Betreiber Novomatic geklagt. Das Landgericht Wiener Neustadt entschied, dass der Konzern dem Mann rund 2,5 Millionen Euro zurückzahlen muss, wie aus dem veröffentlichen Urteil hervorgeht. Aufgrund seiner Spielsucht sei der Mann teilweise geschäftsunfähig gewesen.
Der Kläger hatte nach eigenen Angaben in Wien zwischen 2002 und 2012 gut zwei Millionen Euro in den Automaten versenkt, die damals frei zugänglich in zahlreichen Bars standen. Seit 2015 dürfen Spielautomaten nur noch in den Casinos der österreichischen Hauptstadt betrieben werden.
Aus einem psychiatrisch-neurologischen Sachverständigen-Gutachten, das der Mann im Prozess vorlegte, ging hervor, dass der Kläger seinem exzessiven Spieldrang nicht widerstehen konnte. Sein Urteilsvermögen sei in dem betroffenen Zeitraum durch seine Spielsucht beeinträchtigt gewesen. In Bezug auf das Glücksspielverhalten liege deshalb eine nur partielle Geschäftsfähigkeit vor. Daher besteht laut Urteil ein Anspruch auf Rückabwicklung der getätigten Einsätze.
Obendrein ging das Gericht von einem Verstoß gegen das Glücksspielgesetz aus. Die vom Kläger ausgeübten "Würfelspiele", "Actiongames" und "Gambeln" würden die Bagatellgrenze überschreiten, pro Spiel zu viel Geld ausspucken und zu hohe Einsätze akzeptieren. Dies sei ein Eingriff in das Glücksspielmonopol des Bundes. Der Automaten-Betreiber Novomatic gehört zu den Weltmarktführern in der Glücksspielbranche. Der Anwalt des Unternehmens legte Berufung gegen das Urteil ein.
Quelle: ntv.de, psa/dpa/AFP