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Revision gegen Christian B. Staatsanwalt will Gerichtswechsel für Maddie-Verdächtigen

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Der Angeklagte Christian B. bei seiner Verhandlung am Landgericht Braunschweig.

Der Angeklagte Christian B. bei seiner Verhandlung am Landgericht Braunschweig.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool)

Die Staatsanwaltschaft wirft Christian B. mehrere schwere Sexualstraftaten vor. Doch das Landgericht Braunschweig spricht den 48-Jährigen vor einem Jahr davon frei. Die Ankläger wollen nicht nur das Urteil aufheben lassen.

Für einen möglichen neuen Vergewaltigungsprozess gegen den Maddie-Verdächtigen streben die Ankläger einen Gerichtswechsel an. Die Staatsanwaltschaft beantragte neben der Aufhebung des Freispruchs eine neue Verhandlung am Landgericht Göttingen, wie Behördensprecher Hans Christian Wolters sagte. Ziel sei es, einen möglichst unbefangenen Umgang mit dem Prozessstoff sicherzustellen.

Im Oktober 2024 hatte das Landgericht Braunschweig den 48-jährigen Deutschen vom Vorwurf mehrerer schwerer Sexualstraftaten freigesprochen. Für eine Verurteilung gebe es nicht ausreichend Beweise der fünf Taten in Portugal, sagte die Vorsitzende Richterin damals zur Begründung.

Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Revision eingelegt, der Bundesgerichtshof überprüft das Urteil daher auf Rechtsfehler. Die Verteidigung hatte den Freispruch als einzig richtigen Ausgang des Verfahrens bezeichnet.

Entscheidung vom BGH steht noch aus

Das Landgericht Göttingen war bislang in keiner Weise mit dem Verfahren befasst, erklärte Wolters. Wann der Bundesgerichtshof in Leipzig über die Revision entscheidet, ist noch unklar. Nach dem Braunschweiger Prozess um drei Vergewaltigungen sowie zwei Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch hatte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.

Im Fokus internationaler Berichterstattung ist der mehrmals vorbestrafte Sexualstraftäter seit einigen Jahren, weil die deutschen Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben. Mit Blick auf die öffentlichen Verdächtigungen im Maddie-Komplex spricht Anwalt Friedrich Fülscher von einer "massiven Vorverurteilungskampagne".

Das damals dreijährige britische Mädchen verschwand am 3. Mai 2007 aus einer Appartementanlage in Praia da Luz in Portugal. Es gibt keine Anklage in diesem Komplex und es gilt die Unschuldsvermutung.

Verdächtiger aus Haft entlassen

2019 verurteilte das Landgericht Braunschweig den Mann wegen schwerer Vergewaltigung in Portugal zu einer mehrjährigen Haftstrafe. Diese hat er mittlerweile abgesessen, vor knapp einem Monat wurde der 48-Jährige aus dem Gefängnis entlassen.

In Freiheit muss sich der Mann an Auflagen halten. Er trägt eine Fußfessel und muss mindestens einmal im Monat Kontakt mit einem Bewährungshelfer halten. Außerdem soll er Wechsel seines Wohn- oder Aufenthaltsortes vorher dem Gericht mitteilen und dafür die Zustimmung einholen.

Quelle: ntv.de, gut/dpa

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