Verfahren in Sachsen eingestellt Dachdecker-Anzeige in Sebnitz keine Volksverhetzung - nur geschmacklos
20.06.2025, 16:28 Uhr Artikel anhören
Auf der letzten Seite des Sebnitzer Amtsblattes wurde die Anzeige gedruckt.
(Foto: picture alliance/dpa/Sebastian Kahnert)
Ein sächsischer Dachdecker sucht über eine Anzeige in einem Amtsblatt einen Auszubildenden - und verwendet dabei eine menschenverachtende Wortwahl. Der Aufschrei ist anschließend groß, strafrechtlich relevant sind die Äußerungen laut Staatsanwaltschaft aber nicht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat mehrere Verfahren gegen einen Dachdecker wegen einer Ausschreibung für eine Auszubildendenstelle eingestellt. "Im Ergebnis der Prüfung war festzustellen, dass der Inhalt der Anzeige zwar teilweise als geschmacklos und moralisch anstößig zu bewerten, strafrechtlich aber ohne Relevanz ist", heißt es in einer Mitteilung der sächsischen Behörde. Die in der Anzeige getätigten Äußerungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt.
Im Amtsblatt der Gemeinde in der Sächsischen Schweiz hatte der Handwerker im April eine Anzeige mit rassistischen Begriffen für eine offene Lehrstelle in seinem Betrieb ab 2026 geschaltet. Interessierte könnten sich bewerben, "aber: keine Hakennasen, Bimbos oder Zeppelträger", hieß es in der Annonce.
"Hierbei war zunächst zu berücksichtigen, dass die benannten Personengruppen teilweise nicht eindeutig identifizierbar sind. Darüber hinaus hat der Beschuldigte mit der Anzeige auch nicht zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen bestimmte Personengruppen aufgerufen", so die Staatsanwaltschaft. "Ferner hat der Beschuldigte in der Anzeige auch nicht bestimmten Personengruppen das Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen."
Sowohl die Stadt Sebnitz als auch der das Amtsblatt herausgebende Verlag hatten sich von der Annonce distanziert. Auch die zuständige Handwerkskammer Dresden hatte angekündigt, die Eignung als Ausbildungsbetrieb zu überprüfen. Dieser Vorgang ist nun abgeschlossen.
"Nach Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Dresden gegen den betreffenden Betrieb bestehen für die Handwerkskammer Dresden keine hinreichenden Gründe, die Ausbildungsberechtigung auf Grund mangelnder persönlicher Eignung zu entziehen", erklärte eine Sprecherin der Kammer auf Anfrage von ntv.de. "Vorausgegangen waren eine Anhörung des Betriebes durch die Handwerkskammer Dresden und eine Prüfung der Ausbildungsbedingungen vor Ort."
Der Dachdecker selbst hatte die Anzeige im April noch verteidigt. "Vielleicht habe ich es etwas übertrieben, aber das Land und seine Politik treibt mich dazu", hatte der Handwerker der "Bild"-Zeitung gesagt. Seine Wortwahl sah er selbst nicht als rassistisch an.
Quelle: ntv.de, lme