Panorama

Opfer im Horrorhaus von HöxterSusanne F. starb an Schädelhirntrauma

11.07.2017, 15:55 Uhr
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Angelika W. beschrieb Susanne F. als "Leibeigene". (Foto: dpa)

Bisher geht die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen Wilfried und Angelika W. von zweifachem Mord aus. In einem Fall muss sie diese Einschätzung nun aber wohl korrigieren.

Im Mordprozess um das "Horrorhaus" von Höxter bewertet die Staatsanwaltschaft einen der Fälle neu. Das könnte eine mildere Strafe für die beiden Angeklagten zur Folge haben. Im Fall des zweiten Opfers Susanne F. sei ein vollendeter Mord durch Unterlassen anders als in der Anklage angenommen nicht mehr nachzuweisen, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Meyer am Rande des Verhandlungstages.

Ein Gutachter hatte zuvor die Obduktionsergebnisse in dem Fall vorgestellt. Demnach starb die 41-jährige Frau an einem Schädelhirntrauma, das sie sich bei einem Sturz zugezogen habe. Für einen Laien sei nicht erkennbar gewesen, dass sie sofort in ein Krankenhaus gemusst hätte, sagte der Gutachter. Nur dann wäre die Tat aber juristisch gesehen ein Mord durch Unterlassen gewesen.

"Vollendeter Mord durch Unterlassen - der Nachweis ist im Fall von Susanne F. nicht zu führen", räumte der Oberstaatsanwalt ein. Er gehe nach dem Gutachten von einem versuchten Mord durch Unterlassen aus. Diese neue Einschätzung könnte am Ende unter Umständen zu einer Milderung der Strafe führen, zwingend sei das aber nicht.

Das angeklagte Paar soll über Jahre hinweg mehrere Frauen in ein Haus nach Ostwestfalen gelockt, dort misshandelt und finanziell ausgebeutet haben. Zwei Frauen starben. Eines der Opfer war Susanne F., die Angelika und Wilfried W. noch versuchten, schwerverletzt nach Hause zu bringen. Auf dem Weg mussten sie dann aber einen Rettungswagen rufen, Susanne F. starb kurz darauf im Krankenhaus. So gerieten Angelika und Wilfried W. ins Visier der Ermittler.

Quelle: sba/dpa

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