Panorama

"Bist du Türke?"Taxifahrer prügelt auf Fahrgast ein

03.11.2015, 20:58 Uhr
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Der Taxifahrer hat seinen Job inzwischen an den Nagel gehängt. (Foto: dpa)

Vor Gericht gibt der Düsseldorfer Taxifahrer den reuigen Sünder: Er habe zugeschlagen, aber nur, weil er zuvor provoziert worden sei - und das ausgerechnet von einem Polizisten.

Der Angeklagte, erschienen in hellblau gestreiftem Oberhemd, gibt den reuigen Sünder: "So etwas wird mir definitiv nicht mehr passieren", beteuert er. Zuvor hat er eingeräumt, einen seiner Fahrgäste verprügelt zu haben. Der Fahrgast war ausgerechnet Polizist, genau wie seine Begleiterin. Der Beamte hatte zu Protokoll gegeben, dass der Taxifahrer sich zunächst ausgiebig über die lange Wartezeit und die dafür viel zu kurze Fahrstrecke beschwert habe. Am Ziel angekommen, habe es dann Hiebe gehagelt.

Am Dienstag wurde der Vorfall vom August vergangenen Jahres vor dem Amtsgericht verhandelt. Verteidiger Peter Köhler bricht das lange Schweigen seines Mandanten, räumt die Schläge in dessen Namen unumwunden ein. Aber die Vorgeschichte habe sich anders zugetragen. Der Angeklagte, gelernter Bau-Ingenieur und Aushilfs-Taxifahrer, habe in jener Nacht gar nicht besonders lange gewartet. Die Fahrstrecke sei mit zwei Kilometern auch nicht ungewöhnlich kurz gewesen.

Ungewöhnlich sei gewesen, dass der Fahrgast unmittelbar nach dem Start plötzlich das Ziel geändert habe und die Strecke damit deutlich kürzer war. Während der Fahrt habe sich der Polizist auch noch über betrügerische Taxifahrer ausgelassen, die Umwege fahren würden. Einer habe für die kurze Strecke schon 13,60 Euro von ihm verlangt. Seine Freundin habe noch versucht einzuschreiten. "Bist du Türke?", habe der angetrunkene Beamte den Taxifahrer dann gefragt. "Da ist mein Mandant ausgerastet", erklärt der Anwalt.

Neuanfang als Fahrlehrer

Die Konsequenzen habe er bereits gezogen und den Job als Taxifahrer an den Nagel gehängt, bilde sich derzeit zum Fahrlehrer aus. "Damit er sich nicht mehr mit so einem betrunkenen Pack herumschlagen muss", erklärt der Anwalt.

Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafbefehl über 3200 Euro und ein Monat Fahrverbot gegen den 41-Jährigen verhängt, der tatsächlich türkischer Staatsangehöriger ist. Der habe derzeit nur 316 Euro Arbeitslosengeld II zur Verfügung, sagt der Verteidiger. Die Strafe sei zu hoch. Außerdem könne das Fahrverbot seine berufliche Neuorientierung gefährden.

Der Angeklagte ist nicht zum ersten Mal in Konflikt mit der Justiz: Über die Verurteilung wegen Betruges könnte man wohl noch hinwegsehen, aber die gefährliche Körperverletzung, ein Urteil von 2009, ist einschlägig. Amtsrichterin Susanne Scholz macht kurzen Prozess: Die Beweisaufnahme hatte sie bereits nach dem Geständnis abgesagt und das Opfer und seine Zeugin bereits beim Prozessbeginn nach Hause geschickt. 800 Euro Strafe - kein Fahrverbot, so lautet das Urteil. Es entspricht dem Antrag des Verteidigers.

Quelle: ntv.de, Frank Christiansen, dpa

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