Panorama

Im Teich ertrunkenTod dreier Geschwister war Unfall

21.06.2016, 18:33 Uhr
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Trauer und Schock in Neukirchen. (Foto: dpa)

Nach dem Tod dreier kleiner Kinder in einem Teich in Hessen bestätigt das Obduktionsergebnis: Sie sind ertrunken. Nun muss geklärt werden, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und ob die Stadt womöglich eine Mitschuld an dem Unglück trägt.

Drei Geschwister ertranken am Wochenende in einem Löschteich im nordhessischen Neukirchen - jetzt hat die Obduktion die vermutete Todesursache bestätigt: Die fünf, acht und neun Jahre alten Kinder starben ohne Fremdeinwirkung. Alle pathologischen Befunde deuteten auf Tod durch Ertrinken hin, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft. Hinweise auf Fremdverschulden seien nicht festgestellt worden. Die drei Kinder waren am Samstagabend ertrunken.

Der elf Jahre alte Bruder der Kinder hatte seine Geschwister gesucht und die Nachbarn alarmiert. Zur Frage, ob die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, sagte die Polizei in Homberg nichts. Dieser Aspekt werde in weiteren Ermittlungen eine Rolle spielen, hieß es.

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Vor dem Teich steht ein Warnschild, eine Umzäunung gibt es aber nicht. (Foto: dpa)

Die Staatsanwaltschaft Marburg führt ein Todesermittlungsverfahren. "Dabei wird auch geprüft, ob jemandem ein Fahrlässigkeitsvorwurf zu machen ist", sagte ein Sprecher. Im Umfeld der Familie müsse noch weiter ermittelt werden. Aus Pietätsgründen werde das aber noch einige Tagen dauern.

Was passiert mit dem Teich?

Zu der Frage, ob der Teich künftig gesichert werden solle, werde sich die Kommune beraten, sagte Bürgermeister Klemens Olbrich. Wegen des laufenden Verfahrens wolle er dazu weiter keine Stellung nehmen. Angehörige der Familie hatten den Vorwurf geäußert, dass Warnschilder am Teich keinen ausreichenden Schutz böten.

Der Direktor des Hessischen Städtetags, Stephan Gieseler, sagte hingegen: "Nach meinem Dafürhalten ist eine Beschilderung in vielen Fällen ausreichend. Aber Einzelfälle muss man immer prüfen." Man könne ja nicht alle möglichen Gewässer oder Bachläufe einzäunen. Wichtig sei, dass Eltern von kleinen Kindern ihrer Sorgfaltspflicht nachkämen.

Stadt verteidigt sich

Wie mit der Sicherheit an Löschwasserentnahmestellen zu verfahren ist, regelt eine DIN-Verordnung. Demnach muss ein Löschteich mit einem mindestens 1,25 Meter hohen Zaun abgegrenzt werden. Die Stadt hat nach Ansicht von Bürgermeister Olbrich aber nicht gegen Vorschriften verstoßen: "Der Teich fungiert nicht in erster Linie als Löschwasserentnahmestelle", sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Der Teich sei vielmehr integriert in ein Naherholungs- und Freizeitgelände. Grillhütten und Sportanlagen grenzen an das Gewässer. "Deswegen gilt die DIN-Verordnung für diesen Freizeit-Teich nicht."

In Neukirchen wird unterdessen über eine Trauerfeier nachgedacht. Ob es aber eine zentrale Veranstaltung gibt, sei noch nicht entschieden, sagte Olbrich. Er wünscht sich, dass die Betroffenen, Freunde und Nachbarn in aller Ruhe und ohne Medienpräsenz ihre Trauer bewältigen können. "Die Menschen hier sind ziemlich gestresst von den Vorkommnissen und wollen ungestört unter sich bleiben."

Quelle: ntv.de, hul/dpa

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