Mehrere Klagen von AktivistenUmweltminister: Wasser sammelt sich in Lunge des Wals

Der Zustand des gestrandeten Wals verschlechtert sich. Mutmaßlich sind die Organe des Tieres geschädigt. Für den Umweltminister von Mecklenburg-Vorpommern ist das eine Entwicklung, die man nur schwer mitansehen könne.
Dem vor der Ostsee-Insel Poel gestrandeten Wal geht es nach Angaben von Mecklenburg-Vorpommerns Umweltministerium zusehends schlechter. "Inzwischen gehen unsere wissenschaftlichen Berater davon aus, dass sich Wasser in der Lunge des Wals sammelt", teilte Umweltminister Till Backhaus mit. Dies sei ein Hinweis, dass seine Organe schwer geschädigt seien. "Dies mitansehen zu müssen, fällt allen Beteiligten schwer." Bereits vor einigen Tagen war laut Backhaus festgestellt worden, dass sich die Atmung des Tieres verändert hatte.
Am Wochenende hatte es einen erneuten Rettungsversuch gegeben, der erfolglos blieb. Es wurde versucht, den Wal zu ermutigen, sich selbst zu befreien, indem die eigenen Walgesänge des Tieres unter Wasser abgespielt wurden. Hintergrund war, dass der Wal in den Nächten zuvor starke Walgesänge von sich gegeben hatte.
Der kranke und geschwächte Buckelwal liegt bereits seit dem 31. März in der Wismarer Bucht. Die letzten Rettungsversuche wurden am 1. April aufgrund des Gesundheitszustandes des Tieres eingestellt, um den Wal in Frieden gehen zu lassen, wie der Minister sagte.
Private Initiativen zu möglichen Rettungsmaßnahmen für den Wal scheiterten juristisch bislang vor dem Schweriner Verwaltungsgericht. Drei Eilverfahren waren nach Angaben des Gerichts am Montagnachmittag aber noch offen. Ein von der Tierrechtsorganisation "Pixel Helper" bestelltes Amphibienfahrzeug kam mittlerweile auf der Insel Poel an. Auf einem Parkplatz am Hafen Kirchdorf bereiteten Aktivisten einen möglichen weiteren Rettungseinsatz vor. Zunächst wollten die Tierschützer aber die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin abwarten. Sollte das Urteil ihren Plänen entsprechen, könnte der Einsatz noch am selben Tag starten.
Ein anderer Antrag einer Organisation, der darauf abzielte, unverzüglich alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um den Wal zu retten, wurde mit Beschluss vom vergangenen Freitag abgelehnt, erklärte eine Gerichtssprecherin. Für die Organisation komme die Erhebung einer tierschutzrechtlichen Verbandsklage mangels gesetzlicher Grundlage nicht in Betracht.
Es habe bis zum vergangenen Freitag sieben weitere den Wal betreffende Verfahren von Privatpersonen gegeben, die abgelehnt wurden. Begründet wurde die jeweilige Ablehnung mit der Unzulässigkeit des Antrags mangels Antragsbefugnis. Das heißt, dass dem Antragsteller kein Anspruch auf die begehrte behördliche Maßnahme zusteht.
Minister: Keine Pflicht, alles zu tun, um Wal zu retten
Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Backhaus beklagte "wüste Verschwörungstheorien" im Internet. "In der ohnehin schon aufgeheizten Lage ist solche Stimmungsmache wenig hilfreich", mahnte der SPD-Politiker. "Wir haben daher eine Liste von juristischen Falschbehauptungen erarbeitet und die Aussagen richtiggestellt. Vielleicht hilft das, damit die Menschen nicht aufgrund von Fake News Strafanzeigen stellen, die keine Aussicht auf Erfolg haben und nur die Behörden behindern."
So sei es nicht richtig, dass das Land verpflichtet sei, alles zu tun, um den Wal zu retten, erklärte der Minister. Eine solche Pflicht bestehe nicht. Das Grundgesetz verpflichte den Staat zwar zum Schutz der Tiere, dies sei aber eine Staatszielbestimmung und begründe keine konkrete Handlungspflicht im Einzelfall. "Auch aus Tierschutz- und Artenschutzrecht gibt es keine Handlungspflicht bei Wildtieren in der Wildnis", sagte Backhaus.
Zudem sei es nicht richtig, dass ein Tierschutz-Verstoß vorliege, wenn nichts unternommen werde. "Es ist verboten, einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Das bedeutet: Ein Eingreifen ist nur zulässig, wenn es dem Tier tatsächlich hilft", erklärte Backhaus. Maßnahmen ohne Erfolgsaussicht, die womöglich zusätzliches Leid verursachten, seien demnach rechtswidrig.
Auch das deutsche Staatsoberhaupt will sich in den nächsten Tagen über den gestrandeten Buckelwal informieren. Im Rahmen eines ohnehin geplanten Besuchs des Ozeaneums in Stralsund kündigte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier an, am Donnerstag mit Experten über den Wal zu sprechen, wie das Bundespräsidialamt mitteilte.
Steinmeier führt seine Amtsgeschäfte diese Woche drei Tage lang von Stralsund aus - als 18. Station der Reihe Ortszeit Deutschland, mit der der Bundespräsident Eindrücke abseits der Metropolen sammeln wolle. Dazu sind in und um Stralsund Gespräche und Besuche verschiedener Einrichtungen geplant.
Zum Abschluss wird Steinmeier nach einem Rundgang durch das Ozeaneum engagierten Bürgerinnen und Bürgern aus Mecklenburg-Vorpommern den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verleihen. Das Ozeaneum ist eines der Museumsstandorte der Stiftung Deutsches Meeresmuseum, deren Experten eng in die Bewertung der Lage des gestrandeten Wals eingebunden sind.