Panorama

Gericht bestätigt SchuldspruchUrteil gegen Lohfink ist rechtskräftig

10.02.2017, 13:03 Uhr
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Gina-Lisa Lohfink erschien persönlich vor dem Kammergericht in Berlin. Interviews gab sie nicht. (Foto: dpa)

Gina-Lisa Lohfink muss vor dem Berliner Kammergericht eine Niederlage einstecken: Der Richter bestätigt den Schuldspruch gegen das Model wegen des Vorwurfs der falschen Verdächtigung. Lediglich die Höhe der Geldstrafe könnte geringer ausfallen.

Das Urteil gegen das Model Gina-Lisa Lohfink wegen falscher Verdächtigung ist rechtskräftig. Das Berliner Kammergericht verwarf im Wesentlichen die Revision der 30-Jährigen und bestätigte den Schuldspruch des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten. Lediglich die Höhe der Geldstrafe muss neu verhandelt werden. Eine andere Abteilung des Amtsgerichts wird nun über die Höhe der Tagessätze entscheiden. Die Zahl von 80 Tagessätzen hat laut Urteil aber Bestand.

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Gina-Lisa Lohfink mit ihrem Anwalt Burkhard Benecken. (Foto: dpa)

Lohfink verließ das Gericht nach knapp anderthalbstündiger Verhandlung zusammen mit ihrem Anwalt Burkhard Benecken kommentarlos über einen Hinterausgang. Medienvertreter warteten vergeblich auf ein Statement.

In der Urteilsbegründung hatte Richter Ralf Fischer den Verteidiger ungewöhnlich deutlich gerügt. Ihm wäre es möglich gewesen, seine Mandantin vor sich selbst zu schützen. Das Model war im vergangenen August vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 20.000 Euro verurteilt worden. Sie hatte behauptet, im Juni 2012 von zwei Männern vergewaltigt worden zu sein. Dafür sah das Gericht keine Hinweise. Laut Urteil hatte Lohfink bewusst gelogen, der Sex mit beiden Männern sei einvernehmlich gewesen.

Tagessätze werden neu verhandelt

Das Kammergericht sah das nicht anders und bescheinigte der damaligen Richterin eine sorgfältige Arbeit. Die Höhe der Tagessätze muss neu verhandelt werden, weil das Kammergericht für das angenommene Einkommen von Lohfink keine ausreichende Grundlage sah. Die Tagessätze werden nach Einkommen berechnet.

Der Prozess hatte deutschlandweit Aufsehen erregt und polarisiert. Die einen sahen das Model als Vorkämpferin für die Rechte von Frauen, andere vermuteten eine inszenierte Tränenshow. Im Revisionsprozess wurden keine neuen Beweise erhoben und keine Zeugen gehört. Das Urteil wurde nur auf Rechtsfehler untersucht.

Quelle: jug/dpa

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