Bei der Mutter gefundenVermisster Achtjähriger aus Frankfurt ist wieder da

Ein achtjähriger Junge erscheint in Frankfurt nicht zum Unterricht, sein Ranzen wird später in der Nähe der Schule gefunden. Am dritten Tag nach seinem Verschwinden entdecken die Ermittler das Kind wohlbehalten - zusammen mit seiner Mutter.
Nach rund zweieinhalb Tagen ist ein in Frankfurt am Main vermisster Achtjähriger wohlbehalten gefunden worden. Er sei am späten Abend unversehrt in einem Wohnhaus im südhessischen Heppenheim, rund 60 Kilometer von Frankfurt entfernt, angetroffen worden, teilte die Polizei mit. "Er war im Beisein seiner Mutter, die dort bei einem Bekannten untergekommen war", hieß es. Der Junge wurde wieder in die Obhut des Jugendamtes übergeben, in der er sich seit einigen Monaten befand. Die Mutter, die laut Polizei kein Sorgerecht hat, durfte in ihre Wohnung zurückkehren.
Der Achtjährige war zuletzt am Mittwochmorgen an seiner Schule gesehen worden. Er war von einem Fahrdienst an der Schule im Bahnhofsviertel abgesetzt worden, aber nicht im Unterricht erschienen. In der Nähe der Schule wurde aber der Ranzen des Kindes gefunden. Am Donnerstag weitete die Polizei die Suche nach dem Jungen aus. Ein Hubschrauber war im Einsatz, am nur wenige hundert Meter entfernten Main suchte die Wasserschutzpolizei. Die Schule war mehrmals erfolglos durchsucht worden, auch an seinen bekannten Anlaufstellen wurde das Kind nicht aufgefunden.
Mutter hat kein Sorgerecht mehr
Zuletzt hatten sich die Ermittlungen im familiären Umfeld intensiviert. Am Freitagnachmittag teilte die Polizei mit, dass sie davon ausgeht, dass Noah mit seiner Mutter unterwegs sei. Der Aufenthaltsort von Mutter und Kind war aber unklar. Die Polizei konzentrierte ihre Suche auf das Rhein-Main-Gebiet und bat die Bevölkerung um weitere Hinweise.
Der Achtjährige lebte seit Herbst 2025 nicht mehr bei seiner Familie. Er befand sich seitdem in Obhut des Jugendamts, wie die Stadt Frankfurt mitteilte. Dem sei ein richterlicher Beschluss vorausgegangen. Diese Maßnahme bedeutet die vorübergehende Unterbringung in einem Heim oder einer Pflegefamilie. Das Jugendamt ordnet dies an, um das Kindeswohl sicherzustellen.