Panorama

Bombe an Bord?WLAN-Name sorgt für Polizeieinsatz in Flugzeug

12.05.2026, 09:33 Uhr
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Polizeihunde überprüften die Boeing 737. (Foto: IMAGO/dieBildmanufaktur/Andreas Haas)

Viele Reisende freuen sich auf ihren Flug nach Amsterdam - bis einer von ihnen ein merkwürdiges WLAN entdeckt. Es folgt ein "riesiger Einsatz" der Polizei in Malaga. Die Passagiere erreichen ihr Ziel erst spät in der Nacht.

An Bord eines Flugzeugs der niederländischen Airline KLM ist es zu einem Polizeieinsatz gekommen. Ein Passagier entdeckte ein WLAN-Netzwerk mit dem Namen "Allahu Akbar (bomb on board)" (auf Deutsch so viel wie "Gott ist groß (Bombe an Bord)") und informierte die Besatzung, die daraufhin die Behörden alarmierte, berichtet "De Telegraaf".

Der Flug von Malaga in Spanien nach Amsterdam in den Niederlanden am Samstagabend wurde daraufhin vorerst gestoppt. Die Maschine vom Typ Boeing 737-800 kehrte vom Vorfeld zurück zu einem Gate, alle Reisenden mussten das Flugzeug verlassen. Sie wurden abermals kontrolliert, ebenso ihr Gepäck. Währenddessen suchte die Polizei mit Spürhunden an Bord nach einer Bombe.

"Es wurde ein riesiger Einsatz", sagte ein Reisender, der anonym bleiben wollte, der niederländischen Zeitung. "Am Ende stellte sich alles als Fehlalarm heraus." Die Fluglinie bestätigte die Angabe dem "Telegraaf". Es sei nichts Verdächtiges gefunden worden. Die Airline sagte, die Sicherheit von Passagieren und Crew habe oberste Priorität, weshalb man sowohl das Flugzeug als auch die Reisenden nochmals kontrollieren ließ.

Wer das WLAN eingerichtet hat, blieb offen. Dem Bericht zufolge habe es keine Festnahmen gegeben. Während ein paar Passagiere zu verängstigt für einen Weiterflug waren, lobten andere die Crew. "Sie hat die Menschen beruhigt. Die Mitarbeitenden gaben regelmäßig Updates und kümmerten sich gut um uns", sagte der Reisende.

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Der Urlaubs-Rückflug startete schließlich mit etwa vier Stunden Verspätung in Malaga. Gegen drei Uhr in der Nacht erreichten die Reisenden Amsterdam. Anspruch auf eine Erstattung nach der EU-Fluggastrechteverordnung haben sie in diesem Fall nicht, weil die Airline die Verzögerung nicht zu verantworten hat.

Quelle: ntv.de, mpa

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