Panorama

Prozessbeginn in SaarbrückenWar Tötung von Gerichtsvollzieher Mord?

20.05.2026, 05:57 Uhr
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Der Gerichtsvollzieher starb noch in der Wohnung. (Foto: picture alliance/dpa)

Bei einer Zwangsräumung wird im November 2025 im Saarland ein Gerichtsvollzieher mit einem Messer getötet. Die Staatsanwaltschaft geht von einer spontanen Tat des Bewohners aus, sieht aber Mordmerkmale als erfüllt an.

Am 25. November 2025 klingeln der Gerichtsvollzieher Christoph J. und drei Mitarbeiter der zuständigen Hausverwaltung morgens an einer Wohnung im saarländischen Oberbexbach. Es geht um die Vollstreckung einer Zwangsräumung. Der Gerichtsvollzieher betritt die Wohnung allein.

Später werden die Ermittler rekonstruieren, dass der Bewohner der Wohnung den Gerichtsvollzieher aus Wut über die Räumung mit einem Jagdmesser angreift. Er sticht mindestens 13-mal auf Kopf und Oberkörper des 58-jährigen Opfers ein. Als die Polizei um 8.50 Uhr eintrifft, ist J. bereits tot.

Der 42-jährige mutmaßliche Täter wird unmittelbar danach in der Nähe der Wohnung festgenommen, er leistet keinen Widerstand. Nun beginnt am Landgericht Saarbrücken der Prozess gegen den Mann. Die Anklage lautet auf Mord. Der Mann habe "sowohl heimtückisch, aus niedrigen Beweggründen und auch grausam gehandelt", heißt es in der Anklageschrift. Die Tat sei aber spontan und nicht geplant gewesen. 

Möglicherweise nicht schuldfähig

Zunächst war wegen Totschlags gegen ihn ermittelt worden. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt unter einer krankhaften Störung aus dem schizophrenen Formenkreis gelitten hat. Deshalb war er zwischenzeitlich in einer forensisch-psychiatrischen Klinik untergebracht worden.    

Dem Beschuldigten werden außerdem Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Er war nicht vorbestraft, allerdings polizeilich in Erscheinung getreten. Zum Tatzeitpunkt lief ein Verfahren wegen Drogenbesitzes, außerdem soll er in einer Tankstelle gestohlen haben.

In dem Prozess müssen die Richter auch über eine dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer speziellen psychiatrischen Einrichtung für Straftäter entscheiden. Bis zu einer Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Absolute Sicherheit gibt es nicht

Der tödliche Angriff entfachte eine bundesweite Diskussion über die Sicherheit von Gerichtsvollziehern. Der Deutsche Gerichtsvollzieher Bund forderte ein besseres Schutz- und Sicherheitskonzept wie stich- und schusssichere Westen.

Im Saarland erhielten die Gerichtsvollzieher nach der Tat Schnittschutzschals. Auch andere Bundesländer reagierten. So stattete Baden-Württemberg seine Gerichtsvollzieher von Februar an vollständig mit Schutzausrüstung aus, darunter ballistische Schutzwesten mit Stichschutz. Thüringen weitete ebenfalls die Schutzvorkehrungen aus, so wurde für die Notrufpager der Gerichtsvollzieher eine Mithörfunktion eingerichtet. Auch eine freiwillige Ausstattung mit Schnitt- und stichfesten Handschuhen ist vorgesehen. Schleswig-Holstein übernimmt zu 100 Prozent die Kosten stichfester Schutzwesten für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher.

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Bis heute treibt die Tat Kolleginnen und Kollegen des Getöteten um. "Das Ganze ist bei der täglichen Arbeit noch sehr präsent, weil es so nah und so brutal war", sagte der Vorsitzende des Landesverbandes der Gerichtsvollzieher im Saarland, Gerd Luckas. Es gebe mehrere Krankheitsfälle und eine Betroffene, die keinen Außendienst mehr machen könne.

Man habe auch vor der Tat von Gefahren gewusst. "Dass es aber dann so reell passiert, war für jeden ein Schock", sagte Luckas. "Man weiß, es war ein Zufallsopfer, es hätte jeden treffen können."

Für den Prozess sind nach dem Auftakt elf weitere Termine bis zum 21. August vorgesehen. 

Quelle: ntv.de, sba/dpa

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