Panorama

Schrammt Hubig am Ziel vorbei?Was Deutschland digital wirklich zum "Täterparadies" macht

06.04.2026, 06:55 Uhr IMG-7408Von Sarah Platz
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Der Fall Fernandes hat eine Welle an Solidarität ausgelöst - und den Druck auf Strafrechtsverschärfungen erhöht. (Foto: picture alliance / Caro Kadatz)

Inmitten der öffentlichen Debatte um den Fall Fernandes legt Justizministerin Hubig ein Gesetzentwurf vor, der Betroffene von digitaler Gewalt besser schützen soll. Experten bezweifeln, dass die Strafrechtsreform ihr Ziel erreicht - denn wesentliche Probleme werden nicht gelöst.

Deutschland, ein Täterparadies - zumindest, wenn es um digitale Gewalt geht. Mit der Debatte um den Fall Collien Fernandes rückt der Schutz von Personen, die digital erniedrigt, verfolgt oder bedroht werden, in den Fokus. Das bittere Fazit etlicher Betroffener: Wer intime Fotos, Sex-Videos oder sonstige demütigende Inhalte von anderen erstellt und verbreitet, hat hierzulande erschreckend leichte Hand. Fernandes selbst hat das jahrelang erlebt. Für die Moderatorin, viele weitere Betroffene, Opferschutzorganisationen und viele Politiker liegt die drängende Konsequenz auf der Hand: Im Kampf gegen digitale Gewalt braucht es strengere Gesetze, höhere Strafen und eine sensibilisierte Strafverfolgung.

Genau das soll nun kommen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte jüngst in einer Talkshow, ihr Gesetzentwurf gegen digitale Gewalt sei fertig. Neu ist das Reformvorhaben nicht, ein entsprechendes Gesetzespaket liegt seit Monaten in ähnlicher Form in den Schubladen des Ministeriums. Auch, dass die Politik die öffentliche Aufmerksamkeit nutzt, um Pläne voranzutreiben, ist zunächst einmal weder neu noch ungewöhnlich. Gleiches gilt für den kollektiven Ruf nach härteren Strafen für Täter bei gesellschaftlichen Fehlentwicklungen. Das Zusammenspiel birgt jedoch eine Gefahr: Wenn Schwachstellen eines Vorhabens im Handlungsdruck untergehen, droht ein Gesetz, das am eigentlichen Ziel vorbeischrammt.

In erster Linie gehe es darum, bestehende Strafbarkeitslücken zu schließen, erklärte Ministerin Hubig. Doch schon dieser Punkt ist umstritten. So fallen herabwürdigende Fake-Profile etwa regelmäßig unter den Stalking-Paragrafen. Wer erniedrigende Inhalte kreiert und veröffentlicht, kann außerdem schon jetzt wegen Beleidigung oder Verleumdung verfolgt werden. Das umfasst grundsätzlich auch Deepfakes, also Bilder, Videos oder Audio-Dateien, die mithilfe von Künstlicher Intelligenz manipuliert werden und daher besonders realitätsgetreu wirken.

"Diese Lücke meint wohl auch Hubig"

"Allerdings erfassen diese Straftatbestände nicht den Unwertgehalt dieser sexualisierten digitalen Gewalt", sagt der Medienrechtler Lucas Brost im Gespräch mit ntv.de. Wer täuschend echte Pornos von sich im Internet findet, dessen Verbreitungsdynamik kaum zu stoppen ist, kämpft in vielen Fällen mit immensen Folgen. Diese lediglich mit dem Tatbestand der Beleidigung und der Verletzung von Bildrechten aufzufangen, dürfte kaum angemessen sein.

Zumal das Dehnen der bestehenden Paragrafen an einer essenziellen Säule des Rechtsstaats kratzt, wie Brost ebenfalls deutlich macht. Das Bestimmtheitsgebot stellt klar, dass Bürgern unbedingt klar sein muss, welches Verhalten verboten ist und welches nicht. Ob neue Technologien wie KI, die der Gesetzgeber damals sicherlich nicht mitgedacht hat, nun in alte Tatbestände hineininterpretiert werden können, wird von vielen Experten angezweifelt. "Diese Strafbarkeitslücken meint wohl auch Justizministerin Hubig", bilanziert Brost.

Auf Deepfakes zugeschnittene Paragrafen im Strafgesetzbuch sollen diese Lücke künftig füllen. Man unterscheide bewusst zwischen pornografischen Deepfakes und anderen Deepfakes, betonte Hubig in der ARD. So soll das Verbreiten von Deepfakes künftig nach Paragraf 201b grundsätzlich strafbar sein, wenn die gefälschten Inhalte dem Ansehen einer Person erheblich schaden. Als Beispiel nennt das Ministerium einen Fall, bei dem das Gesicht eines prominenten Arztes mittels KI für Werbung genutzt wird. Die Vorlage dürfte sich auf Eckart von Hirschhausen beziehen, mit dessen Identität tatsächlich für fragwürdige Diätprodukte geworben wird.

Anwaltsverein sieht Schritt zu weit

In der Kritik steht jedoch vor allem die geplante Strafverschärfung bei sexualisierten Deepfakes. Durch eine Erweiterung des Paragrafen 184k soll sich künftig strafbar machen, wer Aufnahmen "mittels eines Computerprogramms" verändert, um den Anschein zu erwecken, den Intimbereich oder sexuelle Handlungen einer anderen Person darzustellen. In anderen Worten: Schon das Herstellen von KI-Pornos und Nacktbildern kann kriminell sein - auch, wenn die Inhalte nie an die Öffentlichkeit gelangen. Das BMJ begründet die frühe Strafbarkeit mit dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, das bei pornografischen Deepfakes eben schon mit der Herstellung angegriffen werde.

Dem Deutschen Anwaltverein geht das deutlich zu weit. "Der Gesetzgeber sollte sich im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf die Verbreitung konzentrieren", heißt es in einer Stellungnahme. Die Anwältinnen und Anwälte wollen vor allem auf eines hinaus: Es mache sehr wohl einen Unterschied, ob ein Deep-Porno lediglich hergestellt und alleine angeschaut oder online gestellt und so einer nicht kontrollierbaren Vielzahl an Menschen zugänglich gemacht wird. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei unterschiedlich intensiv - und damit auch unterschiedlich strafwürdig.

So ist Strafen mit der Gießkanne in einem Rechtsstaat gerade keine Option. Mit dem Strafrecht zückt der Staat sein schärfstes Schwert, schon bei einem Verdacht kann er Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen durchführen. Ein Verhalten zu kriminalisieren muss daher ultima ratio sein, oder in anderen Worten: Das Strafrecht müsste der letzte und beste Weg sein, um Betroffene von digitaler Gewalt besser zu schützen.

Was bringt Hubigs Reform? Und was nicht?

"Und da bin ich offen gesagt skeptisch", sagt Brost. So tragen Gesetze nur dann zum Schutz bei, wenn sie praxistauglich sind, also am Ende auch zu Konsequenzen führen. "Allerdings wird der Täter gerade bei digitalen Straftaten nur in den seltensten Fällen ermittelt", berichtet Brost aus der Praxis. Eine Möglichkeit wäre, die Identität der Täter über ihre IP-Adresse herauszufinden. Hubig will Internetanbieter daher verpflichten, IP-Adressen für drei Monate zu speichern. Eine Hilfe wäre das allerdings nur, so Brost, "wenn die Behörden diese Möglichkeit dann auch zeitnah nutzen". Genau daran zweifelt der Medienrechtler. So vergehe meist "eine ganze Weile", bis die Behörden nach einer Anzeige wegen digitaler Gewalt tätig werden. Gerade in diesem Bereich sehe er "eher wenig Ermittlungseifer".

Dabei komme es - im Sinne des bestmöglichen Schutzes - doch gerade bei digitaler Gewalt auf Tempo an, fährt Brost fort. "Betroffenen geht es zunächst einmal darum, dass die Inhalte schnellstmöglich gelöscht werden und sich möglichst nicht verbreiten." Hier sei vor allem das Zivilrecht eine starke Hilfe: "Betroffene können innerhalb weniger Tage einstweilige Verfügungen erwirken, um jemandem zu untersagen, Deepfakes zu erstellen und zu verbreiten." Allerdings, so der Medienrechtler, gebe es dabei zwei Hürden.

"Das eine ist die Anonymität im Netz." Unter einem Pseudonym auftreten zu können, sei zwar im Sinne der Meinungsfreiheit richtig und wichtig, so Brost. "Allerdings muss es möglich sein, die Identität dahinter schnell festzustellen, sobald Rechtsverletzungen begangen werden, also etwa sexualisierte Deepfakes geteilt werden." Vergleichsweise einfach wäre das über eine Identitätshinterlegung zu erreichen. Es handle sich gerade nicht um eine Klarnamenpflicht, sondern um eine Verifizierung der Identität im Hintergrund, ähnlich wie bei der Eröffnung eines Bankkontos, erklärt Brost. "Bei Missbrauch könnte dann auf diese Daten zurückgegriffen werden."

"Diese Debatte findet aktuell leider nicht statt"

Eine Maßnahme, die schnelle Hilfe erleichtern würde - über die aktuell aber kaum gesprochen wird, wie Brost deutlich macht. Ebenso wenig, wie über die Verantwortung der Plattformen, auf denen die Straftaten stattfinden. Die "Marktplätze" spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Deepfakes. Über den KI-Bot "Grok" auf Elon Musks Plattform X wurden etwa etliche Frauen "entkleidet". "Die Plattformen sind die entscheidenden Brandbeschleuniger der Deepfakes", bringt es Brost auf den Punkt. Um Betroffenen schnell zu helfen, brauche es daher auch eine schnelle Kommunikation mit den Plattformen.

Doch hier liegt das zweite Problem: Die Plattformen haben ihren Sitz nicht in Deutschland. "Bis eine einstweilige Verfügung zugegangen ist, vergehen in der Regel Wochen", so Brost. Wochen, in denen der Deep-Porno oder das Nacktbild längst etliche Male vervielfacht wurden. Gäbe es einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland, würde dies den Prozess deutlich beschleunigen. "Wir setzen uns daher dafür ein, dass die Plattformen verpflichtet werden, einen solchen zu benennen", sagt Brost. "Deepfakes könnten dann endlich innerhalb weniger Tage angegriffen und verfolgt werden."

Wem wirklich etwas am Schutz vor digitaler Gewalt gelegen ist, so bilanziert Brost, "der darf sich nicht mit symbolischen Strafrechtsänderungen begnügen". Im Übrigen dürfe auch nicht vergessen werden, dass digitale Gewalt gegenüber Frauen ein soziales Problem bleibe, fährt der DAV mit seiner Kritik an Hubigs Gesetzentwurf fort. "Was an Prävention und Sensibilisierung in der Gesellschaft fehlt, kann nicht allein das Strafrecht wettmachen." So machen Expertinnen und Experten seit langem deutlich, dass sich Deutschland im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen - analog sowie digital - insgesamt verändern muss. Dazu gehören geschulte Behörden, die digitale Straftaten sowie Betroffene ernst nehmen, eine Presse, die Femizide nicht als "Beziehungsdramen" abtut und die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention.

In anderen Worten: Statt sich auf die Rufe nach härteren Strafen zu fokussieren, muss der Staat die strukturellen Bedingungen ändern - vor allem im Zivilrecht. "Anders wird es keinen effektiven Opferschutz geben." So sind es gerade die Anonymität und komplizierte Zustellungswege, die es Tätern in Deutschland leicht machen. "Diese Debatte findet aktuell allerdings leider nicht statt."

Quelle: ntv.de

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