Hubig setzt auf DoppelstrategieWas Deutschland digital wirklich zum "Täterparadies" macht
Von Sarah Platz
Nach der Debatte um den Fall Fernandes sagt Justizministerin Hubig Tätern digitaler Gewalt den Kampf an. Neben den geplanten Strafverschärfungen sind es jedoch die unscheinbareren Stellschrauben im Gesetzentwurf, die Betroffene wirklich unterstützen dürften.
Deutschland, ein Täterparadies - zumindest, wenn es um digitale Gewalt geht. Mit der Debatte um den Fall Collien Fernandes rückt der Schutz von Personen, die digital erniedrigt, verfolgt oder bedroht werden, in den Fokus. Das bittere Fazit etlicher Betroffener: Wer intime Fotos, Sex-Videos oder sonstige demütigende Inhalte von anderen erstellt und verbreitet, hat hierzulande erschreckend leichte Hand. Das soll sich nun ändern.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig stellte jüngst den Entwurf eines Gesetzes gegen digitale Gewalt vor. Erfasst werden diverse Formen digitaler Gewalt, etwa "Hatespeech", die unerlaubte Veröffentlichung personenbezogener Daten ("Doxing") oder das Erstellen und Verbreiten von pornografischen Deepfakes, das mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe geahndet werden kann. "Digitale Gewalt ist ein Massenphänomen, und sie betrifft Millionen Menschen in Deutschland", sagte Hubig zu dem Entwurf. "Frauen sind dabei besonders betroffen: In mehr als sechs von zehn Fällen richtet sich die digitale Gewalt gegen Frauen." Digitale Gewalt könne "im Einzelfall genauso schlimme Folgen haben wie körperliche Gewalt: Sie kann Menschen zutiefst verunsichern, verstören, verletzen, ihr soziales Umfeld zerstören".
Vor allem die Forderungen nach härteren Strafen für Täter digitaler Gewalt und einer Strafrechtsreform waren in den vergangenen Wochen - rund um den Fall Fernandes - lauter geworden. Experten hingegen warnten vor der Fokussierung auf das Strafrecht im Kampf gegen digitale Gewalt. Wem wirklich etwas am Schutz vor digitaler Gewalt gelegen ist, "der darf sich nicht mit symbolischen Strafrechtsänderungen begnügen", mahnte etwa der Medienrechtler Lucas Brost im Gespräch mit ntv.de. Der Staat müsse die strukturellen Bedingungen ändern - vor allem im Zivilrecht. "Anders wird es keinen effektiven Opferschutz geben." So seien es gerade die Anonymität und komplizierte Zustellungswege, die es Tätern in Deutschland leicht machen.
Unwertgehalt von Deep-Pornos bisher nicht erfasst
Wo es vor rund zwei Wochen noch hieß, man konzentriere sich zunächst auf Verschärfungen im Strafrecht, kündigte Hubig nun einen Doppelweg an: Neben einer Strafrechtsreform soll es Betroffenen von digitaler Gewalt zivilrechtlich einfacher gemacht werden, gegen die Taten und Täter vorzugehen. Die zunehmende Digitalisierung habe "einen neuen, virtuellen Raum zur Begehung von Rechtsgutsverletzungen mit digitalen Mitteln eröffnet und damit neue Formen der Gewalt - die digitale Gewalt - ermöglicht", heißt es in Hubigs Entwurf.
Neue Tatbestände sollen daher eine Strafbarkeitslücke füllen, hieß es zu dem Entwurf. Allerdings ist schon dieser Punkt deutlich umstritten. So fallen herabwürdigende Fake-Profile etwa regelmäßig unter den Stalking-Paragrafen. Wer erniedrigende Inhalte kreiert und veröffentlicht, kann außerdem schon jetzt wegen Beleidigung oder Verleumdung verfolgt werden. Das umfasst grundsätzlich auch Deepfakes, also Bilder, Videos oder Audio-Dateien, die mithilfe von künstlicher Intelligenz manipuliert werden und daher besonders realitätsgetreu wirken.
Allerdings erfassen diese Straftatbestände nicht den Unwertgehalt dieser sexualisierten digitalen Gewalt", sagte Brost im Gespräch mit ntv.de. Wer von sich täuschend echte Pornos im Internet findet, deren Verbreitungsdynamik kaum zu stoppen ist, kämpft in vielen Fällen mit immensen Folgen. Diese lediglich mit dem Tatbestand der Beleidigung und der Verletzung von Bildrechten aufzufangen, dürfte kaum angemessen sein.
Harte Hand bei pornografischen Deepfakes
Zumal das Dehnen der bestehenden Paragrafen an einer essenziellen Säule des Rechtsstaats kratzt, wie Brost ebenfalls deutlich macht. Das Bestimmtheitsgebot stellt klar, dass Bürgern unbedingt klar sein muss, welches Verhalten verboten ist und welches nicht. Ob neue Technologien wie KI, die der Gesetzgeber damals sicherlich nicht mitgedacht hat, nun in alte Tatbestände hineininterpretiert werden können, wird von vielen Experten angezweifelt. "Diese Strafbarkeitslücken meint wohl auch Justizministerin Hubig", bilanziert Brost.
Auf Deepfakes zugeschnittene Paragrafen im Strafgesetzbuch sollen diese Lücke nun füllen. Dabei unterscheidet das Justizministerium zwischen pornografischen Deepfakes und anderen Deepfakes. Grundsätzlich soll das Verbreiten der KI-generierten Inhalte strafbar sein, wenn die gefälschten Inhalte "dem Ansehen einer Person erheblich schaden". Als Beispiel nennt das Ministerium einen Fall, bei dem das Gesicht eines prominenten Arztes mittels KI für Werbung genutzt wird. Die Vorlage dürfte sich auf Eckart von Hirschhausen beziehen, mit dessen Identität tatsächlich für fragwürdige Diätprodukte geworben wird.
Bei sexualisierten Deepfakes will der Staat künftig deutlich früher ansetzen. Nicht nur die Verbreitung, sondern bereits das Erstellen der KI-Pornos oder Nacktbilder soll mit bis zu zwei Jahren Haft oder Geldstrafe verfolgt werden können. Selbst dann, wenn die Inhalte nie an die Öffentlichkeit gelangen. Das BMJ begründet die frühe Strafbarkeit in ihrem Entwurf mit dem Persönlichkeitsrecht der Betroffenen, das bei pornografischen Deepfakes eben schon mit der Herstellung angegriffen werde.
"Wenig Ermittlungseifer"
Dem Deutschen Anwaltverein geht das deutlich zu weit. "Der Gesetzgeber sollte sich im Sinne des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf die Verbreitung konzentrieren", hieß es in einer Stellungnahme. Die Anwältinnen und Anwälte wollen vor allem auf eines hinaus: Es mache sehr wohl einen Unterschied, ob ein Deep-Porno lediglich hergestellt und alleine angeschaut oder online gestellt und so einer nicht kontrollierbaren Vielzahl an Menschen zugänglich gemacht wird. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht sei unterschiedlich intensiv - und damit auch unterschiedlich strafwürdig.
So ist Strafen mit der Gießkanne in einem Rechtsstaat gerade keine Option. Mit dem Strafrecht zückt der Staat sein schärfstes Schwert, schon bei einem Verdacht kann er Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Beschlagnahmungen durchführen. Ein Verhalten zu kriminalisieren, muss daher ultima ratio sein, oder in anderen Worten: Das Strafrecht müsste der letzte und beste Weg sein, um Betroffene von digitaler Gewalt besser zu schützen.
"Und da bin ich, offen gesagt, skeptisch", sagt Brost. So tragen Gesetze nur dann zum Schutz bei, wenn sie praxistauglich sind, also am Ende auch zu Konsequenzen führen. "Allerdings wird der Täter gerade bei digitalen Straftaten nur in den seltensten Fällen ermittelt", berichtet Brost aus der Praxis und spricht damit eines der größten Probleme bei digitaler Gewalt an. Zudem wirken neue Gesetze nur, wenn die Ermittler sie auch zeitnah nutzen. Bisher vergehe meist "eine ganze Weile", bis die Behörden nach einer Anzeige wegen digitaler Gewalt tätig werden. Gerade in diesem Bereich sehe er "eher wenig Ermittlungseifer".
Die wichtigsten Stellschrauben
Dabei komme es - im Sinne des bestmöglichen Schutzes - doch gerade bei digitaler Gewalt auf Tempo an, fährt Brost fort. "Betroffenen geht es zunächst einmal darum, dass die Inhalte schnellstmöglich gelöscht werden und sich möglichst nicht verbreiten." Hier werde deutlich, welch entscheidende Rolle das Zivilrecht im Kampf gegen digitale Gewalt spielt. "Betroffene können innerhalb weniger Tage einstweilige Verfügungen erwirken, um jemandem zu untersagen, Deepfakes zu erstellen und zu verbreiten." Allerdings, so der Medienrechtler, gebe es dabei zwei Hürden.
"Das eine ist die Anonymität im Netz." Unter einem Pseudonym auftreten zu können, sei zwar im Sinne der Meinungsfreiheit richtig und wichtig, so Brost. "Allerdings muss es möglich sein, die Identität dahinter schnell festzustellen, sobald Rechtsverletzungen begangen werden, also etwa sexualisierte Deepfakes geteilt werden." Hubig teilte mit, genau hier auf zivilrechtlichem Wege ansetzen zu wollen. So soll es Opfern "per gerichtlichem Verfahren" leichter gemacht werden, Auskunft über die Identität des Urhebers zu erhalten. Während Brost eine Identitätshinterlegung, etwa wie bei dem Eröffnen von Bankkonten, vorschlug, will Hubig auf die IP-Adressspeicherung setzen. Das Stichwort lautet hier Vorratsdatenspeicherung - eine nicht unumstrittene Methode: Internetanbieter sollen verpflichtet werden, für drei Monate Internetprotokolladressen zu speichern, um im Ernstfall Auskunft erteilen zu können.
In besonders schweren Fällen sollen Richterinnen und Richter künftig einfacher die Sperrungen von Nutzerkonten anordnen können, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Dadurch sollen auch künftige Rechtsverletzungen unterbunden werden. Die Konten sollen auch gesperrt werden können, wenn es nicht gelingt, den Inhaber zu identifizieren.
Das soziale Problem
Doch auch mit diesen Schritten bleibt ein wesentlicher Punkt bei digitaler Gewalt unberücksichtigt, wie Brost deutlich machte: die Verantwortung der Plattformen, auf denen die Straftaten stattfinden. Die "Marktplätze" spielen eine zentrale Rolle bei der Verbreitung von Deepfakes. Über den KI-Bot "Grok" auf Elon Musks Plattform X wurden etwa etliche Frauen "entkleidet". "Die Plattformen sind die entscheidenden Brandbeschleuniger der Deepfakes", so Brost. Um Betroffenen schnell zu helfen, brauche es daher auch eine schnelle Kommunikation mit den Plattformen.
Doch hier liegt das zweite Problem: Die Plattformen haben ihren Sitz nicht in Deutschland. "Bis eine einstweilige Verfügung zugegangen ist, vergehen in der Regel Wochen", so Brost. Wochen, in denen der Deep-Porno oder das Nacktbild längst etliche Male vervielfacht wurden. Hubig kündigte vor diesem Hintergrund an, die Plattformen zu einem Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu verpflichten. Die Verfügung geht auf diesem Weg schneller zu - der Prozess wird deutlich beschleunigt. "Deepfakes könnten dann endlich innerhalb weniger Tage angegriffen und verfolgt werden", sagte Brost.
Der zweispurige Gesetzentwurf des Justizministeriums hat damit Potenzial, Betroffene von digitaler Gewalt tatsächlich zu unterstützen. Vor allem die geplanten Änderungen im Zivilrecht geben den Opfern Werkzeuge an die Hand, sich selbst möglichst schnell und effektiv zu helfen, indem sie die Verbreitungsdynamik des Internets möglichst unterbrechen. Ob die Änderungen im Strafrecht dazu führen, dem "Täterparadies" Deutschland den Garaus zu machen, ist jedoch umstritten. Im Übrigen dürfe nicht vergessen werden, dass digitale Gewalt gegenüber Frauen ein soziales Problem bleibe, schreibt der DAV über den Gesetzentwurf. "Was an Prävention und Sensibilisierung in der Gesellschaft fehlt, kann nicht allein das Strafrecht wettmachen."
So machen Expertinnen und Experten seit Langem deutlich, dass sich Deutschland im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen - analog sowie digital - insgesamt verändern muss. Dazu gehören geschulte Behörden, die digitale Straftaten sowie Betroffene ernst nehmen, eine Presse, die Femizide nicht als "Beziehungsdramen" abtut und die immer noch nicht vollzogene vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention.