Wiedergutmachung zu gering Zu Unrecht Verurteilter im Badewannen-Mord fordert Entschädigung
27.11.2024, 09:55 Uhr Artikel anhören
Knapp 5000 Tage saß Genditzki in Haft, zu Unrecht, wie sich im letzten Sommer herausstellte.
(Foto: picture alliance/dpa)
Im Sommer 2023 stellt sich heraus, dass der "Badewannen-Mord" tatsächlich ein Unfall war. Der mutmaßliche Mörder saß also 13 Jahre zu Unrecht hinter Gittern. Dafür erhält er eine festgelegte Wiedergutmachung. Zu wenig, wie seine Anwälte und er sagen. Sie verklagen den Freistaat Bayern.
Nachdem er 13 Jahre zu Unrecht wegen des sogenannten Badewannen-Mordes in Haft gesessen hatte, verklagt Manfred Genditzki den Freistaat Bayern. Er fordert mindestens 750.000 Euro, wie eine Sprecherin des Landgerichts München I sagte. Ein entsprechendes Verfahren sei dort anhängig. "Der Kläger fordert ein angemessenes Schmerzensgeld, zumindest in Höhe von 750.000 Euro", sagte die Sprecherin.
Genditzkis Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Nach jahrelangem Kampf für die Anerkennung seiner Unschuld war er im Juli vergangenen Jahres von dem Vorwurf freigesprochen worden, 2008 in Rottach-Egern eine Seniorin in ihrer Badewanne ertränkt zu haben. In dem neu aufgerollten Prozess nach Genditzkis Kampf durch alle Instanzen hatte schließlich selbst die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert.
Genditzki: "14 Jahre sind weg"
Mehr als 13 Jahre lang saß er im Gefängnis, bevor sein Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich war, weil neue Gutachten untermauerten, dass die alte Frau bei einem Unfall starb und nicht Opfer eines Verbrechens wurde. "Ich werde keine Freudensprünge machen", sagte Genditzki selbst nach seinem Freispruch. "Einen Grund zum Jubeln habe ich nicht, 14 Jahre sind weg."
Im September 2023 hatte Genditzki nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft München eine Entschädigung von 368.700 Euro erhalten. Dieser Betrag entspricht der Entschädigung für 4916 Tage im Gefängnis, denn pro Tag stehen Genditzki nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) 75 Euro zu. Genditzki und seine Anwältin Regina Rick hatten aber bereits angekündigt, sich mit dieser Summe nicht zufriedenzugeben und auf Wiedergutmachung zu pochen.
Parallele zum Fall Mollath
Genditzkis Klage ist gestützt auf Amtshaftungsansprüche nach Paragraf 839 des Bundesgesetzbuches und Artikel 34 des Grundgesetzes, in dem es heißt: "Verletzt jemand in Ausübung eines ihm anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so trifft die Verantwortlichkeit grundsätzlich den Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst er steht."
Ähnlich wie nun Genditzki hatte auch schon Justizopfer Gustl Mollath, der mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie saß, den Freistaat im Zuge der Amtshaftung verklagt. Mollath erhielt im Rahmen einer gütlichen Einigung 600.000 Euro zugesprochen.
Quelle: ntv.de, als/dpa