Politik

Bund und Länder schnüren Paket 30 Milliarden Euro sollen Flutschäden beheben

Für die Opfer der Flutkatastrophe richtet der Bund einen nationalen Fonds "Aufbauhilfe 2021" ein.

Für die Opfer der Flutkatastrophe richtet der Bund einen nationalen Fonds "Aufbauhilfe 2021" ein.

(Foto: dpa)

Bei der Flutkatastrophe Mitte Juli werden ganze Landstriche und Ortschaften zerstört, 180 Menschen kommen ums Leben. Bund und Länder wollen mit einer Milliardensumme Wiederaufbauhilfe leisten. Anfang September soll das dazugehörige Bundesgesetz dann stehen.

Bund und Länder haben sich auf einen nationalen Wiederaufbaufonds nach der Flutkatastrophe in Höhe von 30 Milliarden Euro geeinigt. Das erfuhr ntv von Teilnehmern der Beratungen zwischen Kanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten der Länder. Demnach soll ein nationaler Fonds "Aufbauhilfe 2021" als Sondervermögen des Bundes mit 30 Milliarden Euro eingerichtet werden.

Die Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in Höhe von 28 Milliarden Euro sollen je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert werden. Die Beteiligung der Länder soll laut Beschlussentwurf über eine Anpassung der Verteilung des Umsatzsteueraufkommens über 30 Jahre erfolgen. Die Differenz von zwei Milliarden Euro ergibt sich aus Schäden an Bundeseinrichtungen: Bei der Hochwasserkatastrophe, die vor allem Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz traf, hatte es auch Schäden etwa an Brücken, Schienenwegen und Autobahnen gegeben.

"Wir müssen jetzt sofort beginnen"

Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet kündigte bei den Beratungen von Bund und Ländern ein schnelles Tempo beim Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe an. Laschet dankte den anderen Ländern für die große Solidarität nach der schlimmen Katastrophe. Er berichtete von einem immensen Schadensausmaß. "Wir müssen jetzt sofort beginnen", habe Laschet gesagt.

Für den Aufbaufonds ist ein Bundesgesetz geplant. Der Bundestag wird voraussichtlich am 25. August zu einer Sondersitzung zusammentreten, um die Hilfen für den Wiederaufbau auf den Weg zu bringen. Darauf haben sich Union und SPD geeinigt, wie es aus Koalitionskreisen heißt. Der Bundesrat muss den Fonds billigen. Die zweite und dritte Lesung sei dann für die reguläre Sitzung des Bundestags am 7. September geplant, die letzte vor der Bundestagswahl.

Der Bundestag dürfte auf der Sitzung auch über eine geplante vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Firmen beraten, die von der Katastrophe betroffen sind. Damit soll eine Pleitewelle verhindert werden.

Mehr als 13 Milliarden Euro Schaden in NRW

Der Aufbaufonds soll sich nach dpa-Informationen technisch an dem Fonds nach der Flut 2013 orientieren. Damals ging es um ein "Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Aufbauhilfe". Der Fonds finanzierte Hilfen zur Reparatur von Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur. Mittel flossen an geschädigte Privathaushalte und Unternehmen, soweit die Schäden nicht durch Versicherungen abgedeckt waren.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hatte Anfang August bei einem Besuch in dem hart getroffenen Ort Stolberg bei Aachen mit Blick auf den Fonds 2013 gesagt: "Wir werden einen wahrscheinlich viel größeren Betrag brauchen, um den Wiederaufbau zustande zu bringen." Der SPD-Kanzlerkandidat hatte darauf verwiesen, dass Bund und Länder nach dem Hochwasser im Jahr 2013 zusammen mittlerweile knapp sechs Milliarden Euro für den Wiederaufbau in den betroffenen Gebieten ausgegeben hätten.

Allein in Nordrhein-Westfalen belaufen sich die Schäden durch das Unwetter Mitte Juli nach ersten Schätzungen auf mehr als 13 Milliarden Euro, wie Ministerpräsident Laschet am Montag in einer Sondersitzung des Düsseldorfer Landtags bekanntgegeben hatte. Die Schäden in Rheinland-Pfalz seien mindestens ebenso hoch, sodass der geplante nationale Wiederaufbaufonds 20 bis 30 Milliarden Euro umfassen müsse.

Quelle: ntv.de, mba/dpa/rts

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