Geschäft nicht vom Amt getrennt? Abgeordnete reichen Klage gegen Trump ein
14.06.2017, 08:09 Uhr
Das Trump International Hotel in Washington gehört zum Firmenimperium der Familie Trump.
(Foto: REUTERS)
Nach den Generalstaatsanwälten von Maryland und dem District of Columbia reichen nun auch mehr als 190 demokratische Abgeordnete Klage gegen US-Präsident Trump ein. Sie werfen ihm vor, sein Amt nicht ausreichend von seinen Geschäften zu trennen.
Mehr als 190 demokratische Abgeordnete haben Klage gegen US-Präsident Donald Trump wegen dessen Firmen-Imperium eingereicht. Sie werfen Trump vor, Geld von ausländischen Regierungen über seine Unternehmensgruppe erhalten zu haben, ohne dass der US-Kongress dem zugestimmt habe. Dies widerspreche der US-Verfassung, heißt es in der Klage.
"Das Versagen des Präsidenten, uns über diese Vergütungen aufzuklären, diese Zahlungen und Zuwendungen offenzulegen, die er erhält, bedeutet, dass wir unseren Job nicht machen können. Wir können nichts zustimmen, was wir nicht wissen", sagte Senator Richard Blumenthal, der zu den Klägern gehört.
Trump kann weiterhin Einnahmen beziehen
Ähnliche Anschuldigungen haben erst am Montag die Generalstaatsanwälte von Maryland und dem District of Columbia in ihrer Klage erhoben, weitere derartige Klagen stammen von Nicht-Regierungsorganisationen und einem Restaurant-Unternehmen. Das Präsidialamt antwortete nicht auf Rückfragen, hatte zuletzt jedoch die anderen Klagen als politisch motiviert zurückgewiesen.
Trumps Unternehmensgruppe hatte angegeben, Einnahmen von ausländischen Regierungen an das Finanzministerium weiterzuleiten. Das Justizministerium lehnte eine Stellungnahme ab.
Der Immobilien-Milliardär hatte nach seinem Amtsantritt im Januar die Leitung der Dachgesellschaft Trump Organization zwar an seine Söhne übertragen. Beanstandet wird aber, dass er weiterhin der Besitzer ist und Einnahmen aus dem Geschäft beziehen kann. Zu den Unternehmen gehört unter anderem das Trump International Hotel in der Hauptstadt Washington. Der US-Verfassung zufolge darf ein Amtsträger ohne Zustimmung des Kongresses keine Geschenke ausländischer Regierungen annehmen.
Quelle: ntv.de, bdk/rts