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Nicht mehr tragbar AfD-Politiker Maier muss in den Richter-Ruhestand

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Saß jahrelang für die AfD im Bundestag: Jens Maier.

Saß jahrelang für die AfD im Bundestag: Jens Maier.

(Foto: dpa)

Sein Leben als Richter tauscht Jens Maier 2017 gegen eine politische Karriere bei der AfD. Nach Jahren im Bundestag und Obmann des rechtsextremen Flügels der Partei wird ihm die Rückkehr in seinen alten Beruf verwehrt - zu Recht, wie ein Gericht entscheidet.

Die Versetzung des früheren AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier in den vorgezogenen Ruhestand als Richter bleibt bestehen. Das Dienstgericht in Sachsen habe bei seiner entsprechenden Entscheidung keine Rechtsfehler gemacht, erklärte das Dienstgericht des Bundes am Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Es habe zu Recht entschieden, dass das Vertrauen der Öffentlichkeit in Maier und seine Amtsführung schwer beeinträchtigt sei. Der 61-Jährige selbst ist seit 2020 vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft.

"Ich bin nicht der Teufel in Person", sagte er noch zu Verhandlungsbeginn. Seine Äußerungen während seiner Zeit als Bundestagsabgeordneter hätten nichts mit seiner Befähigung als Richter zu tun. "Ich kann differenzieren zwischen dem Richteramt und meiner politischen Meinung." Es sei ganz normal, dass nicht jeder Richter privat gut finde, was er per Gesetz durchzusetzen habe. "Ich fühle mich ungerecht behandelt", sagte Maier.

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Der 61 Jahre alte Maier hatte bis 2017 als Richter gearbeitet. 2013 trat er in die AfD ein, 2017 ging er für die Partei in den Bundestag. Er war Obmann des inzwischen formal aufgelösten sogenannten Flügels der AfD, der 2020 vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wurde. Nachdem Maier 2021 nicht wieder in den Bundestag gewählt worden war, beantragte er seine Rückkehr in den sächsischen Justizdienst.

Das Landesjustizministerium wiederum beantragte seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand. Das Dienstgericht in Leipzig erklärte diese im Dezember für zulässig. Es stützte sich dabei auf verschiedene Äußerungen Maiers außerhalb des Bundestags und in sozialen Netzwerken, in denen es unter anderem um die Aufarbeitung der NS-Verbrechen ging. Gegen diese Entscheidung legte Maier Revision ein, hatte damit aber nun keinen Erfolg.

Quelle: ntv.de, mba/AFP

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