Politik

Plädoyer im Wehrhahn-Prozess Angeklagter "übererfüllt" das Täterprofil

Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn wird in der kommenden Woche das Urteil erwartet. (Archivbild vom 27. Februar 2000)

Im Prozess um den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn wird in der kommenden Woche das Urteil erwartet. (Archivbild vom 27. Februar 2000)

(Foto: picture alliance / Christian Ohl)

Vor genau 18 Jahren kommt es am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn zu einem brutalen Anschlag mit zehn Verletzten. Für den mutmaßlichen Täter beantragt der Staatsanwalt lebenslange Haft.

Für den Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat der Staatsanwalt lebenslange Haft für den Angeklagten Ralf S. beantragt. Der 52-Jährige habe aus Fremdenhass gehandelt und sei "zweifelsfrei der Täter", sagte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück in seinem Plädoyer am Landgericht Düsseldorf. Er kritisierte das Gericht, das den 52-Jährigen bereits aus der Untersuchungshaft entlassen hat und offenbar freisprechen will. Die Kammer habe sich sehr früh entschlossen, dem Angeklagten als prahlendem, ständig lügenden "Spinner" gar nichts zu glauben.

Der Angeklagte "übererfüllt" laut Herrenbrück das von Profilern erstellte Täterprofil. Außerdem ähnele er stark dem Mann, den Zeugen bei der Explosion auf einem Stromkasten sitzen sahen und der nach der Explosion langsam davonging, anstatt sich um die Opfer zu kümmern. "Die Anzahl der Zufälle ist endlich. Der große Unbekannte müsste dann auch noch aussehen und angezogen gewesen sein wie der Angeklagte. Das gibt es nicht", sagte der Oberstaatsanwalt. Dem 52-Jährigen mit Kontakten zur rechten Szene wird zwölffacher Mordversuch aus Fremdenhass vorgeworfen. Er hatte in der Nähe des Tatorts einen Militaria-Laden betrieben. Der Angeklagte bestreitet die Tat.

Bei dem Bombenanschlag am 27. Juli 2000 war eine mit TNT gefüllte Rohrbombe inmitten einer Gruppe überwiegend jüdischer Zuwanderer aus Osteuropa ferngezündet worden. Zehn Menschen aus der zwölfköpfigen Gruppe wurden dabei verletzt, einige von ihnen lebensgefährlich. Ein ungeborenes Baby starb. Der Prozess läuft seit einem halben Jahr, in der kommenden Woche könnte das Urteil fallen. Für den Angeklagten zeichnet sich ein Freispruch ab.

Quelle: ntv.de, psa/dpa

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