Politik

Verband warnt vor Gefahren Apotheker kritisieren Cannabis-Legalisierung

Das geplante Gesetz zur Cannabis-Legalisierung erlaubt den Besitz von bis zu 30 Gramm für den Eigenkonsum.

Das geplante Gesetz zur Cannabis-Legalisierung erlaubt den Besitz von bis zu 30 Gramm für den Eigenkonsum.

(Foto: Fabian Sommer/dpa/Illustration)

Die Eckpunkte für die Legalisierung von Cannabis stehen bereits, heute will die Bundesregierung darüber beraten. Der Apothekerverband warnt nun Gesundheitsminister Lauterbach vor möglichen gesundheitlichen Folgen. Gleichzeitig glauben sie nicht an eine schnelle Umsetzung der Pläne.

Der Apothekerverband Nordrhein hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vor der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken gewarnt. "Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker hat sich eindeutig gegen die Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken ausgesprochen und vor den gesundheitlichen Gefahren des Cannabiskonsums gewarnt", sagte Verbandschef Thomas Preis der "Rheinischen Post". Die Bundesregierung will über Lauterbachs Pläne zur Legalisierung von Cannabis beraten.

Die Eckpunkte zum geplanten Gesetz sehen laut der Zeitung vor, Erwerb und Besitz in der Höchstmenge von bis zu 30 Gramm Genuss-Cannabis für den Eigenkonsum straffrei zu lassen. Vorgesehen ist demnach, Produktion, Lieferung und Vertrieb von Cannabis innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zuzulassen.

Die Apotheken sähen sich dabei in einem beruflichen Konflikt, sagte Preis. Zwar seien sie aufgrund ihrer fachlichen Expertise bestens geeignet, die notwendigen hohen Qualitätsstandards bei der Abgabe und Beratung zu erfüllen. "Andererseits sind Apothekerinnen und Apotheker Heilberufler", betonte der Verbandschef. Besonders kritisch wird demnach eine "mögliche Wettbewerbssituation mit rein kommerziellen Anbietern gesehen".

Preis geht ohnehin nicht davon aus, dass die Legalisierung von Cannabis in Deutschland bald kommen wird. "Wir rechnen nicht mit einer schnellen Umsetzung eines Gesetzgebungsverfahrens. Denn die größte Hürde bleibt nach wie vor das internationale und das EU-Recht", sagte er.

Quelle: ntv.de, vmi/AFP

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