Zunächst interne Unions-Debatte Auch Spahn will nicht mit Grünen über AfD-Verbot sprechen
10.09.2025, 18:00 Uhr Artikel anhören
Bislang haben sich im Plenum nur Grüne und SPD für eine Verbotsdebatte gefunden.
(Foto: picture alliance / Andreas Gora)
Die Grünen fordern alle demokratischen Parteien im Bundestag auf, zusammen über ein AfD-Verbotsverfahren zu diskutieren. Die Union verschließt sich dem bislang und will erst ein Gerichtsurteil abwarten. Doch Fraktionschef Spahn ist das Thema auch insgesamt viel zu präsent.
Nach der CSU hat auch die CDU die Einladung der Grünen zu Gesprächen über ein AfD-Verbotsverfahren ausgeschlagen - zumindest vorerst. Man wolle zunächst in der Koalition darüber reden, was die Einstufung der Partei als gesichert rechtsextremistisch durch den Verfassungsschutz bedeute, sollte sie gerichtlich bestätigt werden, sagte Unions-Fraktionschef Jens Spahn. Erst danach könne er sich formale Gespräche mit anderen vorstellen. Der CDU-Politiker kritisierte auch, dass die Grünen ihren Vorstoß sehr schnell über die Medien verbreitet hätten.
Spahn kritisierte ferner, dass seiner Meinung nach zu viel über ein Verbotsverfahren geredet werde. Das helfe der extremen Rechten, "sich dann irgendwie in diesen Märtyrer-Status zu begeben". Es sei "ja keine Kleinigkeit, eine Partei zu verbieten. Alleine die Diskussion ist keine Kleinigkeit in einem pluralen, offenen Land im Parteienwettbewerb". Deswegen müsse ein Verbotsverfahren auf sehr festen Füßen stehen. "Die sehe ich aktuell noch nicht."
Bereits am Vortag hatte CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann die Einladung abgelehnt. Die Grünen erweckten damit den Eindruck, als setzten sich die anderen Parteien zusammen, und würden jetzt über ein Verbot entscheiden, sagte er. "Das ist ein fatales Signal und deswegen kann das nicht in irgendwelchen parlamentarischen Gesprächsrunden entschieden werden."
Die Spitze der Grünen-Bundestagsfraktion hatte die Fraktionsvorsitzenden von Union, SPD und Linken vor einigen Tagen zu Gesprächen über einen möglichen AfD-Verbotsantrag eingeladen. Ein solcher Antrag kann von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung gestellt werden. Die Entscheidung liegt dann beim Bundesverfassungsgericht. Eine Partei kann nur verboten werden, wenn ihr nachgewiesen wird, dass sie die demokratische Grundordnung nicht nur ablehnt, sondern auch aktiv bekämpft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte Anfang Mai mitgeteilt, dass es die AfD fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen werde. Wegen einer Klage der AfD gegen diesen Schritt legte die Behörde die Einstufung aber bis zur gerichtlichen Klärung auf Eis.
SPD und Linke haben Gesprächen mit den Grünen zugestimmt. Diese drei Parteien hätten zusammen aber keine Mehrheit im Bundestag, um ein Verbotsverfahren einzuleiten.
Quelle: ntv.de, jwu/dpa