Politik

Licht aus heute Abend um 22 Uhr? Außenwerber können so schnell nicht abschalten

Leuchtreklame am Breitscheidplatz in Berlin. Die Lichter werden hier heute Abend vermutlich nicht ausgehen.

Leuchtreklame am Breitscheidplatz in Berlin. Die Lichter werden hier heute Abend vermutlich nicht ausgehen.

(Foto: picture alliance/dpa)

Eine Verordnung von Wirtschaftsminister Habeck legt fest, dass Lichtreklame ab heute nur noch zwischen 16 und 22 Uhr angeschaltet sein darf. Das wird allerdings nicht funktionieren, sagt der Geschäftsführer der zuständigen Interessenvertretung.

Der Fachverband Außenwerbung hält es für ausgeschlossen, dass die ab heute 22 Uhr vorgeschriebene Abschaltung von Leuchtreklame flächendeckend umgesetzt wird. "Es wird je nach Werbeträger nicht an allen Stellen möglich sein, die Abschaltung zum Stichtag 1. September quasi auf Knopfdruck umzusetzen", sagte Hauptgeschäftsführer Kai-Marcus Thäsler ntv.de.

Die Umrüstung der beleuchteten Außenwerbung von Dämmerungsautomatik auf Zeitschaltuhren werde "allein aufgrund des logistischen Aufwands einige Zeit in Anspruch nehmen", so Thäsler. "Der aktuelle Mangel an Material und Fachkräften stellt ein weiteres wesentliches Handicap dar." Darauf habe der Fachverband die für die Verordnung zuständigen Stellen "bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt" hingewiesen.

Am heutigen Donnerstag tritt eine Energiesparverordnung des Bundeswirtschaftsministeriums in Kraft, die unter anderem vorsieht, dass Leuchtreklame von 22 Uhr bis 16 Uhr am Folgetag ausgeschaltet werden muss. Ausnahmen gelten für Werbetafeln, deren Beleuchtung zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren erforderlich ist, also etwa die Leuchtreklame an Bushaltestellen oder in Unterführungen. Die Verordnung war erst in der vergangenen Woche vom Kabinett gebilligt worden.

Diese Ausnahmen begrüßte Thäsler ausdrücklich. Er sagte zudem, sein Verband sowie die Branche der Außenwerbung insgesamt werde ihren "Beitrag zur Bewältigung der absehbaren Energiekrise - und darüber hinaus für den Umbau unserer Wirtschaft hin zur Klimaneutralität - leisten". Die Regelungen der Verordnung würden nach bestem Vermögen umgesetzt.

Quelle: ntv.de, hvo

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