Politik

"Der schiere Wahnsinn" Barley plant schärfere Mietpreisbremse

Die Mieten sollen bezahlbar sein - die Mietpreisbremse hat aber bislang nur wenig bewirkt.

Die Mieten sollen bezahlbar sein - die Mietpreisbremse hat aber bislang nur wenig bewirkt.

(Foto: picture alliance / Bernd von Jut)

Die Mietpreisbremse ist seit drei Jahren in Kraft, doch sie bewirkt kaum etwas gegen die immer höher steigenden Preise bei Neuvermietungen. Justizministerin Katarina Barley will das Gesetz nun verschärfen und einige Aspekte anpassen.

Bundesjustizministerin Katarina Barley will mit einem neuen Gesetzentwurf die bestehende Mietpreispremse verschärfen. Die Änderungen sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Mieten dürfen zwar bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Allerdings sind mehrere Studien zum Schluss gekommen, dass diese sogenannte Mietpreisbremse ihre Wirkung verfehlt. Barley will die Verbraucher schützen: "Wir werden die Menschen besser vor rasant steigenden Mieten schützen. Die Preissteigerungen, nicht nur in den Großstädten, sind der schiere Wahnsinn."

Die im Juni 2015 eingeführte Mietpreisbremse deckelt in Gebieten mit einem "angespannten Wohnungsmarkt" die Kosten. Das neue geplante Gesetz solle Mietern neue Rechte geben und unter anderem für mehr Transparenz über die Vormiete sorgen, wenn ein Mietvertrag neu abgeschlossen wird. Ein großes Problem ist auch, dass viele Mieter die Vormiete nicht kennen - und somit auch keinen Vergleichsmaßstab haben. Die Vermieter müssen sie nicht nennen.

Kein "gezieltes Herausmodernisieren"

Künftig soll es daher eine Auskunftspflicht für Vermieter geben, wenn sie sich bei der Begründung der Miethöhe auf die Vormiete berufen. Auch die Umlage bei Modernisierungskosten soll geändert werden. Sie ist nach Ansicht der Kritiker mit elf Prozent zu hoch und soll gedeckelt werden. Gezieltes "Herausmodernisieren", also die Verdrängung angestammter Mieter durch extreme Preiserhöhungenm soll künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden und Schadenersatzansprüche begründen.

Drei Jahre nach Einführung der Mietpreisbremse beklagt der Deutsche Mieterbund die "große Schwachstelle" des Gesetzes: Es gebe keinerlei Sanktionen gegen Vermieter, die sich nicht an die Vorschriften halten, sagte der Landesvorsitzende des Mieterbundes Baden-Württemberg, Rolf Gaßmann, im SWR. Überhöhte Mieten müsse ein Vermieter nicht zurückzahlen. Gaßmann forderte Mieter daher auf, sich gegen hohe Mieten zu wehren - es sei ihr gutes Recht, zu verlangen, dass die Miete herabgesetzt werde. Aus Sicht des Mieterbundes gibt es "leider zu wenige Mieter, die bereit sind, mit ihren Vermietern Streit zu suchen".

Quelle: ntv.de, sgu/AFP/dpa

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