Politik

Erlangen schließt schon ausMinisterin fürchtet chinesische Spionage an deutschen Unis

30.07.2023, 13:03 Uhr
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An der FAU gab es einen Spionageverdacht. (Foto: picture alliance / Geisler-Fotopress)

Wegen eines Spionageverdachts schließt eine Universität in Bayern chinesische Stipendiaten aus. Forschungsministerin Stark-Watzinger begrüßt das und fordert, dass auch andere Hochschulen ihre Kooperationen überprüfen. Dem zuständigen Verband ist das zu einseitig.

Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger warnt vor Spionage durch vom Staat geförderte chinesische Stipendiaten an deutschen Universitäten und Forschungseinrichtungen. "China wird in Wissenschaft und Forschung immer mehr zum Wettbewerber und systemischen Rivalen", sagte die FDP-Politikerin der Mediengruppe Bayern.

Stark-Watzinger lobte die Entscheidung der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg, die seit dem 1. Juni keine Stipendiaten mehr annimmt, die nur vom staatlichen China Scholarship Council (CSC) finanziert werden.

Es sei gut, "dass die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg aus der Erkenntnis Konsequenzen gezogen hat, dass die in Deutschland grundgesetzlich verankerte Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit von den CSC-Stipendiaten aufgrund der Stipendienbedingungen nicht vollumfänglich ausgeübt werden kann und zudem eine erhöhte Gefahr der Wissenschaftsspionage besteht", sagte Stark-Watzinger den Zeitungen. Sie riet: "Der Entschluss der FAU sollte auch andere Institutionen zu einer Überprüfung ihrer Kooperationsbeziehungen mit dem CSC anregen."

Der deutsche Hochschulverband forderte eine differenzierte Betrachtung. Er habe mit der "Absolutheit des Verbots Probleme", sagte der zweite Geschäftsführer des Verbands, Hubert Detmer, der Mediengruppe Bayern. "Es ist Sache der Universität, dies zu entscheiden. Wenn konkreter Spionageverdacht in Rede steht, wird ein solcher Ausschluss wohl geboten sein." In die Bewertung einbezogen werden sollte zumindest, ob es sich bei dem Forschungsgegenstand um einen sensiblen oder neuralgischen Bereich handelt oder nicht, wie Detmer weiter sagte. "Zumindest in solchen Fällen sollte eine Einzelfallentscheidung gegenüber einem pauschalen Ausschluss erwogen werden."

Quelle: ntv.de, ses/AFP

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