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Corona-Zahlen steigen wieder Brandenburg und RLP könnten an Regeln festhalten

In Geschäften soll weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten.

In Geschäften soll weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten.

(Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild)

Ab dem 20. März sollen die Corona-Regeln in Deutschland weitgehend entfallen. Einem Bericht zufolge plant die brandenburgische Gesundheitsministerin jedoch einen Sonderweg für ihr Bundesland. Demnach sollen einige Schutzmaßnahmen vorerst beibehalten werden. Ähnliches hat der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister vor.

Die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher will die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen in ihrem Bundesland offenbar vorerst beibehalten. Das berichtet die "Bild"-Zeitung. Das Blatt nimmt Bezug auf einen Entwurf zur neuen Infektionsschutz-Verordnung, die ab kommendem Freitag bis zum 2. April gelten soll. Nach den Vorstellungen des Bundes sollen die meisten Corona-Regeln vom 20. März an entfallen. Bestehen bleiben Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen. Es ist für die Landesparlamente aber eine Übergangsfrist von zwei Wochen möglich.

Über den Entwurf wird die Regierung laut Bericht am Dienstag beraten. Die Corona-Inzidenz in Brandenburg liegt aktuell bei rund 1493 und damit noch unter den Werten etwa in Mecklenburg-Vorpommern (2181), Bayern (1991) oder Hessen (1953).

Laut "Bild" sieht der Entwurf unter anderem vor, dass die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske auch in Geschäften, Museen, Kinos und Unterhaltungsveranstaltungen in Sälen beibehalten werden soll. In Hochschulen, Fahrschulen und Musikschulen würde eine tägliche Testpflicht für Ungeimpfte und Genesene gelten. In Schulen und Horten müssten sich ungeimpfte und genesene Schüler und Lehrer dreimal pro Woche testen lassen, Kita-Kinder zweimal wöchentlich.

In allen Bildungseinrichtungen soll die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten, ebenso in Kirchen, Synagogen und Moscheen. Auch sieht der Entwurf dem Bericht zufolge die 3G-Regel in Gaststätten, Hotels, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie bei Veranstaltungen und körpernahen Dienstleistungen vor (geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet). Dort müssten dann medizinische Masken getragen werden.

Für Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen würde die Teilnehmer-Obergrenze wegfallen. Laut "Bild" schlägt Gesundheitsministerin Nonnemacher hier die 2G-plus-Regel vor (Eintritt nur für Geimpfte und Genesene mit aktuellem Test). Auch bei Tanzveranstaltungen, in Clubs und Diskos würde 2G-plus gelten.

Wie die "Bild" berichtet, sollen die Regeln von brandenburgischen Corona-Hotspots verschärft werden können. Demnach heißt es in dem Entwurf für die Infektionsschutz-Verordnung: "Die Landkreise und kreisfreien Städte sollen über die Vorgaben dieser Verordnung hinausgehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen, wenn und soweit dies wegen örtlicher Besonderheiten oder aufgrund eines regionalen oder lokalen Infektionsgeschehens notwendig ist."

Angesichts der steigenden Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus wird voraussichtlich auch Rheinland-Pfalz die Corona-Regeln zwei Wochen später lockern als geplant. Mit Blick auf die Infektionsdynamik werde er dem Kabinett am Dienstag vorschlagen, die aktuelle Bekämpfungsverordnung im Wesentlichen bis zum 2. April zu verlängern, kündigte Gesundheitsminister Clemens Hoch an.

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Wo der Impf-, Test- oder Genesenenstatus kontrolliert wird, muss demnach überwiegend keine Maske mehr getragen werden. Im Einzelhandel und in anderen nicht kontrollierten öffentlichen Bereichen gilt dann die Maskenpflicht weiter.

Auch an allen weiterführenden Schulen bliebe es zwei Wochen länger bei der Maskenpflicht auch am Platz. Anlasslos werde an Schulen weiterhin zweimal die Woche getestet. Die Regeln blieben auch für Großveranstaltungen weiter bestehen. Der Ministerrat muss Hochs Vorschlag noch zustimmen.

Quelle: ntv.de, mbe/dpa

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