Politik

"Erhöhte Fluchtgefahr"Brasiliens Ex-Präsident Bolsonaro verhaftet

22.11.2025, 13:18 Uhr
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Brasiliens Ex-Präsident Jair Bolsonaro wurde zu mehr als 27 Jahren Haft verurteilt. (Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS)

Brasiliens ehemaligem Präsidenten Bolsonaro steht wegen versuchten Staatsstreichs eine lange Gefängnisstrafe bevor. Bislang befindet er sich unter strengen Auflagen im Hausarrest. Nun nimmt ihn die Polizei in Gewahrsam.

Brasiliens früherer Präsident Jair Bolsonaro ist wegen Fluchtgefahr in Haft genommen worden. Auf Anweisung des Obersten Gerichtshofs wurde der 70-Jährige vom Hausarrest ins Gefängnis verlegt. Zuvor hatte Bolsonaro versucht, seine elektronische Fußfessel aufzubrechen, um an einer geplanten Demonstration seiner Anhänger teilzunehmen, wie der Oberste Richter Alexandre de Moraes erklärte. Es sei daher von einer "erhöhten Fluchtgefahr" auszugehen.

Bolsonaro war im September wegen versuchten Staatsstreichs zu mehr als 27 Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beobachter waren davon ausgegangen, dass er in der kommenden Woche die Haft antreten könnte.

Erst am Freitag hatte Bolsonaros Sohn, Senator Flávio Bolsonaro, zu einer nächtlichen Mahnwache vor dem Haus seines Vaters aufgerufen. Die Bundespolizei stufte den geplanten Aufzug von Anhängern Bolsonaros einem Bericht des Nachrichtenportals "G1" zufolge als Risiko sowohl für Teilnehmer als auch für Einsatzkräfte ein. Bolsonaro wurde den Berichten zufolge gegen 6.00 Uhr (Ortszeit) in Brasília in Gewahrsam genommen und zur Bundespolizeidirektion gebracht, wo er in einem speziellen Raum für frühere Staats- und Amtsträger untergebracht wurde.

Der Ex-Präsident stand bereits seit August wegen Verstößen gegen gerichtliche Auflagen unter Hausarrest. Die Bundespolizei erklärte am Morgen, sie habe "einen Haftbefehl zur Untersuchungshaft in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des Obersten Bundesgerichts vollstreckt", nannte den Ex-Präsidenten dabei jedoch nicht beim Namen. Bolsonaros Verteidigung hatte am Freitag beantragt, die Strafe im Hausarrest vollziehen zu dürfen und dabei auf gesundheitliche Probleme des 70-Jährigen verwiesen.

Quelle: ntv.de, lar/dpa/AFP

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