Algerier wieder auf freiem Fuß Bremen darf Gefährder nicht abschieben
17.11.2017, 17:15 Uhr
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer erhebt nach der verpassten Abschiebung schwere Vorwürfe gegen die Bundesregierung.
(Foto: imago/Christian Thiel)
Die Zusagen aus Algerien reichen dem Bundesverwaltungsgericht nicht aus, um einen Gefährder in dessen Heimat abzuschieben - seine Menschenrechte seien dort nicht gewährleistet. Der Einspruch sorgt auch dafür, dass er nach acht Monaten Haft wieder freigelassen wird.
Das Land Bremen ist vorerst mit dem Versuch gescheitert, einen von den Behörden als Gefährder eingestuften Algerier abzuschieben. Wie Innensenator Ulrich Mäurer mitteilte, verbot das Bundesverwaltungsgericht die Ausweisung des 37-Jährigen in sein Heimatland. Demnach bewertete es die von der Regierung in Algier gemachten Zusagen zur Wahrung seiner Menschenrechte als nicht ausreichend.
Der seit März in Abschiebehaft sitzende Oussama B. sollte nach Mäurers Angaben eigentlich am Freitag abgeschoben werden, dem kamen die Leipziger Richter mit ihrer einstweiligen Anordnung zuvor. Ein Urteil im sogenannten Hauptsacheverfahren steht aber noch aus. Der Mann befindet sich dem Senator zufolge seit Donnerstagabend auf freien Fuß, weil das Bremer Amtsgericht den Haftbefehl aus "rein formalen Gründen" aufhob.
Kritik an der Bundesregierung
Das Migrationsamt der Stadt werde Rechtsmittel gegen dessen Freilassung einlegen, betonte Mäurer. Der Islamist werde außerdem intensiv überwacht. "Die Polizei hat sich auf diesen Fall umfassend vorbereitet." Dem 37-Jährigen seien bei der Haftentlassung auch "engmaschige Meldeauflagen und starke räumliche Beschränkungen" auferlegt worden, ergänzte der Senator.
B. wird von den Bremer Sicherheitsbehörden als Anführer einer radikalislamischen Gruppierung betrachtet, die unter anderem den Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt vom Dezember 2016 mit zwölf Toten öffentlich begrüßt haben soll. In einer Moschee bekannte er sich demnach auch zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat.
Deutschland als "Hafen für gefährliche Personen"
Der Bundesregierung sei "seit langem bekannt", dass die Gerichte "weitgehende Zusicherungen Algeriens" vor der Abschiebung von Gefährdern forderten, kritisierte Mäurer. "Die Folgen dieser gerichtlichen Entscheidung sind fatal - wenn das Schule macht, wird die Bundesrepublik zum sicheren Hafen für 'gefährliche Personen'." Bremen halte aber daran fest, den Mann abzuschieben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Abschiebung des Bremer Gefährders vor einigen Monaten erlaubt, dies allerdings an die Bedingung geknüpft, dass ihm in Algerien keine menschenunwürdige Behandlung droht. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe billigte dies und verwarf eine Verfassungsbeschwerde des Mannes.
Quelle: ntv.de, mba/AFP