Für bessere Sammelquoten Bundestag erleichtert Rückgabe von Elektroschrott und E-Zigaretten
07.11.2025, 10:18 Uhr Artikel anhören
Alte Smartphones tragen wertvolle Ressourcen in sich.
(Foto: picture alliance / Eibner-Pressefoto)
Für die Kreislaufwirtschaft ist die Rücknahme von Elektroschrott von erheblicher Bedeutung. Der Bundestag bringt dabei nun Erleichterungen für Verbraucher auf den Weg. Auch bei E-Zigaretten kommen Änderungen.
Die Rückgabe alter Elektrogeräte und ausgedienter E-Zigaretten wird einfacher. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetz, das der Bundestag am späten Donnerstagabend verabschiedet hat. Damit wird der Handel unter anderem verpflichtet, Rückgabestellen für alte Mobiltelefone, Taschenlampen oder Elektrorasierer einheitlich zu kennzeichnen. Man wolle bessere Sammelquoten, sagte der CDU-Abgeordnete Florian Bilic. "Die Sammlung der Ressourcen aus Elektrogeräten sind wertvoll für die Kreislaufwirtschaft."
Elektronische Zigaretten dürfen künftig nach dem Gebrauch uneingeschränkt und kostenlos an allen Verkaufsstellen zurückgegeben werden - auch wenn der Verbraucher kein neues Produkt dafür kauft. Anders als ursprünglich geplant, gilt diese Regelung nicht nur für Einwegprodukte, sondern auch für Mehrweg-E-Zigaretten und elektronische Tabakerhitzer.
Gleichzeitig wirbt das Parlament für ein Verbot dieser umstrittenen Wegwerfprodukte. In einer Entschließung, die mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD ebenfalls beschlossen wurde, wird die Bundesregierung aufgefordert, ein nationales Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu prüfen.
Der Bundesrat hatte sich kürzlich für ein Verbot ausgesprochen, woraufhin die Bundesregierung allerdings rechtliche Bedenken geäußert hatte - nun soll sie schauen, wie das doch machbar wäre. In dem Text heißt es, die Bundesregierung solle das Vorgehen Frankreichs und Belgiens beachten - in diesen EU-Staaten ist der Verkauf dieser Wegwerfprodukte bereits untersagt.
Darüber hinaus soll das Brandrisiko durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithium-Batterien sinken. Deshalb ist in der Gesetzesnovelle auch vorgesehen, dass alte Elektrogeräte am Wertstoffhof nur noch von geschultem Personal in die Sammelcontainer einsortiert werden dürfen.
Quelle: ntv.de, lme/dpa