Profitiert Versorgung vor Ort? Bundestag kippt Honorar-Obergrenze für Hausärzte
31.01.2025, 12:09 Uhr Artikel anhören
Für chronisch kranke Patienten soll es zukünftig eine Versorgungspauschale geben.
(Foto: picture alliance / Zoonar)
Bisher müssen Ärzte, die ihr Budget bereits ausgeschöpft haben, häufig ohne Vergütung arbeiten. Das soll sich ändern. Der Bundestag beschließt die Abschaffung der Honorar-Obergrenze - und setzt auch in einem anderen Bereich auf eine Reform.
Der Bundestag hat in der Nacht die Aufhebung der Honorar-Obergrenze für Hausärztinnen und -ärzte beschlossen. Auf die Umsetzung des ursprünglich noch von der Ampel-Koalition auf den Weg gebrachten Gesetzentwurfs hatten sich SPD, Grüne und FDP in der vergangenen Woche verständigt. Mit dem Gesetz soll die Gesundheitsversorgung vor Ort gestärkt werden.
Derzeit müssen Ärztinnen und Ärzte, die ihr Budget bereits ausgeschöpft haben, häufig ohne Vergütung arbeiten, wenn sie zum Beispiel mehr Menschen versorgen als zuvor kalkuliert. Künftig sollen alle erbrachten Leistungen auch vergütet werden. Für die Krankenkassen ist dies allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden. Schätzungen gehen von einem dreistelligen Millionenbetrag aus.
"Mit dem Gesetz wird die Vergütung der Ärztinnen und Ärzte auf jeden Fall verbessert", sagte die stellvertretende Chefin des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen, Stefanie Stoff-Ahnis, der Deutschen Presse-Agentur. "Doch ob sich auch für die Patientinnen und Patienten etwas verbessert, steht in den Sternen."
Neu eingeführt wird mit dem Gesetz auch eine Versorgungspauschale für die Behandlung chronisch kranker Patientinnen und Patienten. Diese müssen dann nicht mehr jedes Quartal in die Praxis kommen. Eine Vorhaltepauschale soll besondere Honorare für aufwendige Leistungen wie Hausbesuche oder Behandlungen in Pflegeheimen abdecken.
Ambulante Versorgung verbessern
Verbessert werden soll zudem die ambulante Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Schwer kranke Patientinnen und Patienten oder Menschen mit Behinderung sollen einfacher Zugang zu notwendigen Hilfsmitteln bekommen. Erweitert wird auch der Anspruch auf bestimmte Verhütungsmittel für Opfer sexueller Gewalt.
Das Gesetz werde "die ambulante Versorgung grundlegend verbessern", erklärte Gesundheitsminister Karl Lauterbach. Es sei wieder mehr Zeit für neue Patientinnen und Patienten und es werde somit leichter, einen Arzttermin zu bekommen.
Die Neuregelungen waren ursprünglich Teil eines umfassenderen Gesetzespakets. Weitere Teile davon werden aber wegen des Bruchs der Ampel-Koalition vor der Bundestagswahl nicht mehr umgesetzt.
Quelle: ntv.de, lme/dpa/AFP