Politik

Nach dem Prinzip: "Nein heißt Nein" Bundestag reformiert Sexualstrafrecht

Frauen sollen durch das reformierte Sexualstrafrecht besser geschützt werden.

Frauen sollen durch das reformierte Sexualstrafrecht besser geschützt werden.

(Foto: AP)

Ein Sexualdelikt muss künftig auch dann als Vergewaltigung gewertet werden, wenn sich das Opfer nicht aktiv gewehrt hat - darin ist man einig. Differenzen zeigen sich bei der Abstimmung im Bundestag an anderer Stelle. Eine Regelung könnte sogar verfassungswidrig sein.

Im Sexualstrafrecht gilt künftig das Prinzip "Nein heißt Nein": Der Bundestag hat einstimmig das neue Gesetz beschlossen, wonach eine sexuelle Handlung künftig auch dann als Vergewaltigung gewertet wird, wenn sich das Opfer nicht aktiv wehrt. Eine Straftat liegt auch dann vor, wenn das Opfer durch Worte oder Gesten zum Ausdruck bringt, dass es mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist.

Im Zuge der Neuregelung wird auch der Straftatbestand "Sexuelle Belästigung" eingeführt, der sich gegen Grapscher richtet. Speziell geahndet werden mit der Neuregelung auch sexuelle Straftaten, die aus Gruppen heraus begangen werden. Damit reagiert der Bundestag auf die Kölner Übergriffe aus der Silvesternacht. Damals hatten offensichtlich überwiegend nordafrikanische Männer massenhaft Frauen angegriffen und belästigt.

Grüne und Linke hatten vor der Abstimmung kritisiert, der neu gefasste Paragraf 177 Strafgesetzbuch habe auch unerwünschte Folgen für Bestimmungen im Aufenthaltsgesetz. Demnach kann eine Verurteilung zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe schneller zu einer Ausweisung führen. Verschiedene Tatbestände würden dadurch unzulässig verknüpft. "Das stellt das Strafrecht auf den Kopf", sagte die Linke-Abgeordnete Halina Wawzyniak.

Gruppenregelung verfassungswidrig?

Nach Auffassung der Sexualstrafrechtsprofessorin Monika Frommel ist eine der Regelungen sogar "offenkundig verfassungswidrig". So sollten im Fall einer Vergewaltigung bei sogenannten Gruppenstraftaten auch jene bestraft werden können, die zwar Teil der Gruppe, jedoch an der Tat nicht beteiligt gewesen seien, sagte sie dem Deutschlandradio Kultur. Einige Abgeordnete sahen das offenbar ähnlich.

Während die Verschärfung des Vergewaltigungsparagrafen einstimmig verabschiedet wurde, gab es bei den Neuregelungen zur sexuellen Belästigung und Taten, die aus Gruppen heraus begangen werden, Gegenstimmen aus der Opposition. Über die drei neuen Regelungen wurde separat abgestimmt.

Quelle: ntv.de, jug/dpa/AFP

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