Politik

Veränderte SicherheitslageBundeswehr erhält mehr Kompetenzen zur Abwehr von Drohnen

26.02.2026, 21:36 Uhr
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Im Rahmen der Amtshilfe dürfen Streitkräfte im Inland künftig auch direkt gegen Drohnen vorgehen. (Foto: picture alliance/dpa/Bunderswehr)

Der Ukraine-Krieg hat es vorgemacht. Der Einsatz und die Abwehr von Drohnen sind auf dem Schlachtfeld überlebenswichtig. In Deutschland behindern rechtliche Bestimmungen die Drohnenbekämpfung. Das will die Bundesregierung nun ändern.

Die Bundeswehr erhält mehr Kompetenzen zur Abwehr von Drohnen. Die entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes des Innenministeriums beschloss der Bundestag. Das Parlament reagiert damit auf die veränderte Sicherheitslage und die Zunahme von Drohnensichtungen seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine. Die Drohnenpiloten sind meist kaum zu ermitteln. Es wird aber vermutet, dass in vielen Fällen Russland hinter den Flügen steht.

Das Gesetz ist Teil des Ziels der Bundesregierung, die Abwehr von Drohnen zu vereinfachen und zu beschleunigen. Dazu dient auch das neue Drohnenabwehrzentrum in Berlin. In Deutschland sind zunächst die Polizeikräfte der Länder für die Drohnenbekämpfung zuständig. Meist fehlen ihnen dazu aber die Möglichkeiten. Deshalb sind bereits die Kompetenzen der Bundespolizei ausgeweitet worden.

Kernpunkt der Reform ist, dass die Streitkräfte im Rahmen der Amtshilfe künftig auch direkt gegen Drohnen vorgehen dürfen. Bisher war der Einsatz etwa mit Störsendern oder auch Waffen eng begrenzt. Um besonders schwere Unglücksfälle oder Anschläge zu verhindern, darf die Truppe nun Drohnen gezielt zum Absturz bringen oder abfangen. Zudem wurden Entscheidungswege innerhalb der Regierung verkürzt: Das Verteidigungsministerium kann Einsätze nun in Eigenregie anordnen, um auf akute Bedrohungen kurzfristig reagieren zu können.

Neben der Drohnenabwehr verschärft das Gesetz die Strafen für Störungen an Verkehrsflughäfen. Wenn Drohnen in deren Lufträume gesteuert werden, wird dies künftig als Straftat geahndet. Bisher galt ein solches Verhalten lediglich als Ordnungswidrigkeit. Die Neuregelung zielt auch auf Blockadeaktionen etwa von Klimaaktivisten ab, die in der Vergangenheit mehrfach den Flugbetrieb lahmgelegt hatten. Tätern drohen nun Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. (Bericht von Markus Wacket, redigiert von Philipp Krach.

Quelle: ntv.de, gut/rts

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