Politik

Preissprünge wegen Inflation Buschmann sieht keinen Reformbedarf bei Indexmieten

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"Mieter mit Indexmietverträgen standen in den vergangenen Jahren zumeist besser da als Mieter mit normalen Mietverträgen", sagt Buschmann.

(Foto: picture alliance/dpa)

Wegen der Inflation klettern die Lebenshaltungskosten nach oben. Dies sorgt auch für ein Anziehen der Indexmieten. Die SPD drängt auf eine Reform. Bundesjustizminister Buschmann sieht allerdings keinen Grund für eine "gesetzgeberische Intervention".

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat Forderungen aus der SPD nach einer Reform von Indexmieten zurückgewiesen. "Mieter mit Indexmietverträgen standen in den vergangenen Jahren zumeist besser da als Mieter mit normalen Mietverträgen", sagte Buschmann der "Rheinischen Post". "Denn die Lebenshaltungskosten sind viel langsamer gestiegen als die Vergleichsmieten. Und bei Indexmietverträgen ist eine Anpassung der Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete ausgeschlossen", sagte der FDP-Politiker.

"Gerade auch Mietervereine haben sich deshalb bis vor kurzem positiv zur Indexmiete geäußert. Jetzt haben sich zum ersten Mal seit längerem die Verhältnisse umgedreht. Ich habe Zweifel, ob das eine sofortige gesetzgeberische Intervention rechtfertigt", sagte Buschmann. "Aber natürlich werden wir die weitere Entwicklung im Blick behalten", sagte der Minister.

Vor allem aus der SPD gab es zuletzt Forderungen, Indexmieten zu reformieren, um sprunghafte Mietanstiege wegen der Kopplung an die hohe Inflation zu verhindern. "Indexmieten sollten künftig nicht mehr an die Inflationsrate, sondern an die Entwicklung der Netto-Kaltmieten gekoppelt werden. Wir fordern Bundesjustizminister Marco Buschmann dringend auf, hier tätig zu werden und die hohen Mietanstiege durch eine Gesetzesänderung zu stoppen", sagte die SPD-Mietrechts-Expertin Zanda Martens der "Rheinischen Post".

Jüngst hatte der rot-grüne Hamburger Senat eine Bundesratsinitiative zur Begrenzung des Anstiegs von Indexmieten beschlossen. Sie sieht vor, dass Indexmieten auch bei einer stärkeren Verteuerung der Lebenshaltungskosten um maximal 3,5 Prozent pro Jahr angehoben werden können. Bei Indexmietverträgen richtet sich die Mietentwicklung nach dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes.

Quelle: ntv.de, jpe/dpa

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